Die Vorratsdatenspeicherung in Österreich wird fallen müssen, sind sich Rechtsexperten einig.
Die Vorratsdatenspeicherung in Österreich wird fallen müssen, sind sich Rechtsexperten einig.
© dpa/Julian Stratenschulte

Deutschland

Datenschützerin kritisiert Vorratsdatenspeicherung

Sie bezweifele, dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß sei, schrieb Voßhoff an Bundestags-Abgeordnete. „Der Gesetzentwurf ist nach wie vor nicht in der Lage, die erheblichen Zweifel an der generellen Verfassungsmäßigkeit einer Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten zu beseitigen.“ Die Bundesregierung habe nicht ausreichend gezeigt, dass die Datenspeicherung wirklich nötig sei, um Straftaten aufzuklären.

Viel weitere Kritik

Potenzielle Straftäter könnten auf nicht gespeicherte Kommunikationswege wie Internet-Cafés ausweichen. Gleichzeitig würden die geforderten Maßnahmen viele unbescholtene Bürger treffen, bemängelt Voßhoff. Auch der Schutz von Journalisten, Ärzten oder Seelsorgern reicht ihr nicht aus. Deren Kommunikationsverbindungen werden zwar erfasst, sollen aber von Ermittlern nicht ausgewertet werden dürfen. Man könne oft nicht rechtzeitig feststellen, ob eine Telefonnummer einer besonders geschützten Person gehöre, merkte Voßhoff an. Die Daten sollten gar nicht erst gespeichert werden.

Die oberste Datenschützerin habe ihre Bewertung an die Abgeordneten in den zuständigen Ausschüssen geschickt, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Voßhoff wurde bisher nicht ausführlich nach ihrer Beurteilung gefragt. Das sei „inakzeptabel“, kritisierte sie in ihrem Schreiben. Der umstrittene Gesetzentwurf soll am Freitag in den Bundestag eingebracht werden.

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