FILE PHOTO: Austrian lawyer and privacy activist Schrems checks his mobile phone in his office in Vienna
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Netzpolitik

Datenschutz-Klage: Oberster Gerichtshof lässt Facebook abblitzen

Der Oberste Gerichtshof stellt in einem am Dienstag hinterlegten Urteil klar, dass die vom österreichischen Datenschützer Max Schrems eingebrachte Musterklage in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen durch Facebook in Wien verhandelt werden muss. Facebook hatte in dem Rechtsstreit argumentiert, dass nach Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Datenschutzgesetzes in Östereich nur noch die Datenschutzbehörde (DSB) für Datenschutzfragen zuständig sei.

Das Landesgericht Wien schloss sich im Jänner der Auffassung des Online-Netzwerkes an, der Oberste Gerichtshof und das Oberlandesgericht verneinten sie nun aber endgültig. „Ich freue mich sehr, dass wir diese Grundsatzfrage klären konnten. Es ist für alle Österreicher wichtig, dass der OGH nun klargestellt hat, dass man sein Recht auf Datenschutz auch einklagen kann“, wird Schrems in einer Aussendung der von ihm gegründeten Datenschutzorganisation noyb zitiert.

Langjähriger Rechtsstreit

Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit fünf Jahren und beschäftigte bereits das Landesgericht Wien, das Oberlandesgericht (OLGWien, den Obersten Gerichtshof (OGH) und sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das EU-Gericht entschied Anfang 2018 dass Schrems zwar keine „Sammelklage“ einbringen dürfe, das Landesgericht Wien aber für seine eigenen Ansprüche zuständig sei, da er Facebook privat als Verbraucher nutze.

Schrems wirft Facebook unter anderem die Verwendung ungültiger Datenschutzbestimmungen, die fehlende Zustimmung zur Datennutzung und die unrechtmäßige Verarbeitung und Weitergabe von Daten vor. Damit werde prinzipiell die Einhalten DSGVO geprüft, heißt es in der nyob-Aussendung. „Wenn wir auch nur Teile des Falls gewinnen, müsste Facebook sein Geschäftsmodell wohl erheblich anpassen“, sagt Schrems.  

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