Will das US-Online-Netzwerk Facebook nun in Wien privat klagen: Datenschutzaktivist Max Schrems
Will das US-Online-Netzwerk Facebook nun in Wien privat klagen: Datenschutzaktivist Max Schrems
© APA/AFP/JOHN THYS

Schrems-Urteil: "Für Facebook ist das toxisch"

Schrems-Urteil: "Für Facebook ist das toxisch"

Undurchsichtige Datenschutzerklärungen, das detaillierte Aufzeichnen und Auswertungen von Nutzeraktivitäten und nicht zuletzt die Weitergabe von Daten an US-Geheimdienste. Im August 2014 brachte der Wiener Datenschutzaktivist Max Schrems in Wien eine Sammelklage gegen das Online-Netzwerk Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen ein. Nachdem die Klage mehr als dreieinhalb Jahre die Gerichte beschäftigte und schließlich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg landete steht nun fest: Schrems darf Facebook in Österreich klagen.

Sammelklage nicht zulässig

Nicht zulässig ist laut den europäischen Höchstrichtern allerdings die von Schrems eingebrachte Sammelklage gegen das Online-Netzwerk, der sich mehr als 25.000 Nutzer anschließen wollten. Für Schrems ist der Richterspruch dennoch ein Erfolg. Er wird Facebook nun alleine in Wien im Rahmen einer „Musterklage“ vor Gericht bringen. „Erstmals muss ein Gericht klären, ob das Geschäftsmodell von Facebook den europäischen Datenschutzregeln entspricht“, sagt Schrems, der bereits davor jahrelang versuchte, gegen Facebooks Datensammelpraxis in Irland gerichtlich vorzugehen. „Wenn die Gerichte feststellen, dass Facebook illegal Daten nutzt, muss das gesamte Geschäftsmodell an europäisches Recht angepasst werden.“

Facebook habe um jeden Preis vermeiden wollen, dass sein Geschäftsmodell mit europäischem Verbraucher- und Datenschutzrecht in Kontakt komme“, sagt Schrems: „Für Facebook ist das toxisch.“ Das Online-Netzwerk zeigte sich in einer ersten Reaktion über die Ablehnung der Sammelklage erfreut.

Rückschläge beim Verbraucherschutz

Dass er Facebook nun alleine und nicht im Verbund mit 25.000 weiteren Nutzer klagen müsse, mache in Bezug auf den Inhalt der Klage keinen Unterschied, sagt Schrems. Bedauerlich sei aber, dass der Spruch des Gerichts auch Rückschläge beim Verbraucherschutz mit sich bringe. Der EuGH habe nämlich festgestellt, dass nur noch der ursprüngliche Vertragspartner eines Unternehmens Verbraucherschutz genießen könne, kritisiert Schrems. Das bedeute, dass etwa Käufer eines Gebrauchtwagens, die nicht direkt mit dem Hersteller einen Vertrag abgeschlossen hätten, künftig auch nicht mehr gegen diesen vorgehen könnten.

Auch das Problem der fehlenden europäischen „Sammelklage“ bleibe weiter bestehen, sagt Schrems. Der Datenschutzaktivist sammelt gerade mit einer Crowdfunding-Kampagne Geld für eine Datenschutzorganisation, mit der er ab kommenden Mai Konsumenten dabei helfen will, ihre Datenschutzrechte durchzusetzen.

„Österreichische Sammelklage“ wirkungslos

Die „Sammelklage österreichischer Prägung“ gilt nach dem EuGH-Spruch bei grenzüberschreitenden Schadensfällen als gescheitert. Sie könne nur eingebracht werden, wenn das beklagte Unternehmen in Österreich seinen Hauptsitz hat, erläutert Ulrike Wolf, Rechtsexpertin des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Der VKI war mit solchen Sammelklagen in der Vergangenheit unter anderem gegen den Finanzberater AWD erfolgreich. Solche Sammelklagen würden eine Rechtsdurchsetzung auch für Konsumenten ermöglichen, die sich sonst eine Klage nicht leisten könnten, sagt Wolf. „Der Spruch des EuGH bedeutet auch, dass sich Unrecht für ausländische Konzerne in Österreich lohnt, weil sie nicht mit effektiven Sanktionen rechnen müssen.“

Die Politik sei dringend gefordert, damit Verbraucher nicht im Regen stehen gelassen würden, mahnt Wolf. Die derzeitige Regelung führe darüber hinaus zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten österreichischer Unternehmen, denn die könnten im Gegensatz zu ihren Konkurrenten im Ausland mit Sammelklagen in Österreich belangt werden.

Reform angekündigt

Die EU-Kommission kündigte in Reaktion auf den EuGH-Spruch für April eine Reform der Konsumentenschutzregeln an.

In Datenschutzfragen gibt es bereits ab Ende Mai 2018, wenn die neuen EU-Datenschutzregeln durchgesetzt werden, für Konsumenten zumindest theoretisch die Möglichkeit ihre Interessen europaweit in Sammelklagen durchzusetzen. Österreich sehe allerdings dabei durch die Finger. Es wurde nämlich verabsäumt, den entsprechenden Passus in der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Österreich umzusetzen, kritisiert VKI-Rechtsexpertin Wolf. „Das bedeutet, dass eine effektive Rechtsverfolgung bei Datenschutzverletzungen in Form von Sammelklagen in Österreich auch künftig nicht möglich ist, wenn das Unternehmen im Ausland sitzt.“

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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