© dpa/Julian Stratenschulte

Untersuchung

Datenschutzrat will Zahlen zur Vorratsdatenspeicherung

Der Datenschutzrat hat beim Justizministerium eine Zusammenfassung über die Datennutzung seit 2012 angefordert. Vorsitzender Johann Maier will damit klären, welchen Beitrag die Massenüberwachung aller Telekom-Nutzer zur Aufklärung von Verbrechen geleistet hat.

„Wir haben zwar Berichte des Justizministeriums einzeln erhalten, doch es fehlt bislang eine zusammenfassende Gesamtübersicht“, kritisierte Maier in einer Aussendung am Freitag. Die Vorratsdatenspeicherung hat Telekom-Unternehmen verpflichtet, Verbindungsdaten aller Kunden sechs Monate lang zu speichern. Abgefragt werden konnte damit u.a. der Standort von Handy-Nutzern, wer mit wem telefoniert hat und wann jemand im Internet online war.

Genauere Auskünfte

Der Datenschutzrat, ein Beratungsgremium der Regierung, will nun wissen, wie oft und warum die Justiz den Zugriff auf diese Daten beantragt hat. Außerdem will er Auskunft darüber, wie oft der Rechtschutzbeauftragte tätig war und welche Rechtsmittel er ergriffen hat. Die Vorratsdatenspeicherung trat im April 2012 in Kraft, galt aber nur bis Ende Juni 2014. Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Verfassungsgerichtshof hoben die Massenüberwachung wegen gravierender Grundrechtsverletzungen auf.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) sprach sich zuletzt für eine auf Schwerstkriminalität konzentrierte Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung aus. Laut älteren Angaben der Justiz wurden die Vorratsdaten insgesamt knapp 868 Mal abgefragt: 2012 gab es 326 Zugriffe, 2013 waren 354. Obwohl Terror-Bekämpfung als Grund für die Datenspeicherung genannt wurde, erfolgte keine einzige Abfrage wegen des Verdachts einer terroristischen Vereinigung. 2014 kamen bis zur Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof weitere 188 Fälle dazu.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare