Spionage-Software

Deutsche Regierung uneins über Bundestrojaner


Innerhalb der schwarz-gelben Bundesregierung wird der Konflikt um den Einsatz staatlicher Spionage-Software immer deutlicher. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verteidigte am Mittwoch im Innenausschuss des Bundestages den Einsatz der sogenannten Trojaner, mit denen der Zugriff auf private Rechner möglich ist. Friedrich wandte sich gegen den Vorwurf, dass „unsere Beamten mehr machen als sie dürfen.“
Auch der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, verteidigte das Vorgehen bei der sogenannten Quellen-TKÜ, also bei der Überwachung von verschlüsselten Telefonaten im Internet. Das BKA habe keinen Verfassungsbruch begangen. Innenstaatssekretär Ole Schröder sagte, ein Missbrauch der eingesetzten Software sei ausgeschlossen.

Staat sollte Software entwickeln
Dagegen meinte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) in einer Aktuellen Stunde des Parlaments, es müsse zunächst geklärt werden, wozu die Spionagesoftware eingesetzt werden könne. „Es darf keine Quellen-TKÜ geben, die in eine Online-Untersuchung übergeht.“ Bis zu einer Klärung dürfe diese Technik nicht mehr angewendet werden. Außerdem sollte die Entwicklung dieser Software nicht einer privaten Firma überlassen werden, sondern vom Staat in die Hand genommen werden.

Dies unterstützte der CDU-Abgeordnete Clemens Billinger. Die Überwachungstechnik sollte von einer staatlichen Stelle verfügbar gemacht werden. Am Donnerstag wollen die Innenminister aus Bund und Ländern in einer Telefonkonferenz über ein gemeinsames Vorgehen beraten.
Für die SPD-Opposition sah deren Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann „eklatante Schwächen beim Grundrechtsschutz“. Nicht nur in Bayern werde mit der Spionage-Software „fahrlässig und ahnungslos“ umgegangen. In der Bundesregierung herrschten in dieser Frage „chaotische Verhältnisse.“ Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz warf der Bundesregierung vor, sie verspiele das Vertrauen der Bevölkerung.

Opposition dankt dem CCC
Mehrere Oppositionspolitiker dankten in der Aktuellen Stunde ausdrücklich dem Chaos Computer Club (CCC), der vor zehn Tagen publik gemacht hatte, dass die Spionage-Software einer Privatfirma mehr kann als sie darf und auf dem Computer des Betroffenen gravierende Sicherheitslücken hinterlässt.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Überwachung von Computern enge rechtliche Grenzen gesetzt. Die Online-Durchsuchung eines Rechners ist nach einem Urteil aus dem Jahr 2008 nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig. Für das Abhören von Internet-Telefonaten gelten aber die weniger strengen Regeln der Telefonüberwachung - solange es allein dabei bleibt.

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