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Deutsche Song-Kopierer müssen ins Gefängnis

Nach der Serie von Hacker-Attacken auf bekannte Popstars wie Lady Gaga ist ein 18-Jähriger Duisburger am Donnerstag zu 18 Monaten Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt worden. Gegen einen 23-jährigen Mitangeklagten wurden 18 Monate auf Bewährung verhängt. Die beiden jungen Männer hatten am Donnerstag vor dem Duisburger Amtsgericht gestanden, seit dem Jahr 2009 bis dahin unveröffentlichte Songs der Künstler heruntergeladen und verkauft zu haben. Ihr Gewinn: rund 15 000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für den 18-jährigen Angeklagten 15 Monate Jugendhaft ohne Bewährung beantragt. Für den 23-jährigen Mitangeklagten forderte die Anklage anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Die beiden jungen Männer hatten am Donnerstag vor dem Duisburger Amtsgericht gestanden, seit dem Jahr 2009 bis dahin unveröffentlichte Songs der Künstler heruntergeladen und im Internet verkauft zu haben. Das Urteil soll noch diesen Donnerstag fallen.

Der 23-jährige Angeklagte hat die Hack-Angriffe in der Zeit von März 2009 bis Juli 2010 gestanden. „Das war auch eine Sucht für mich, ich brauchte jeden Tag neue Lieder“, sagte er. Der mitangeklagte 18-Jährige hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

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