Der deutsche Bundesnachrichtendienst soll bei der Suche bin Ladens Hilfe geleistet haben.
Der deutsche Bundesnachrichtendienst soll bei der Suche bin Ladens Hilfe geleistet haben.
© APA/dpa/Soeren Stache

Gutachten

Deutscher Nachrichtendienst BND verstößt gegen Grundrechte

Dies geht aus entsprechenden Veröffentlichungen von NDR und WDR aus einem geheimen Gutachten der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff hervor.

Der Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, Konstantin von Notz, warf dem BND am Freitag im Deutschlandfunk vor, "in eklatanter Weise" gegen den Anspruch verstoßen zu haben, sich an Recht und Gesetz zu halten.

Kein Kommentar

Regierungssprecher Steffen Seibert wollte sich nicht öffentlich zu dem Bericht äußern. Die Bundesregierung habe ihre Haltung gegenüber der Datenschutzbeauftragten klar dargelegt, dies sei aber eine Verschlusssache. Durch das derzeit im parlamentarischen Verfahren stehende geplante BND-Gesetz werde es mehr Rechtssicherheit geben, sagte Seibert.

Den Veröffentlichungen zufolge wirft Voßhoff dem BND vor, "ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet" zu haben. Die Gesetzesverstöße wögen nach Voßhoffs Ansicht so schwer, dass der BND weite Teile seiner Arbeit in der Überwachungsstation Bad Aibling einstellen müsse.

Daten löschen

"Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen", zitierten die Sender aus Voßhoffs Geheimgutachten. Die Datenschutzbeauftragte hatte untersucht, wie der deutsche Auslandsgeheimdienst Telekommunikationsdaten überwacht. Ihr Bericht sei auf März datiert und liste auf 60 Seiten ausführlich auf, wie der BND systematisch und regelmäßig gegen Grundrechte verstoße, berichteten die Sender.

Allein 30 Mal falle der Begriff "rechtswidrig" im Zusammenhang mit den Abhöraktionen des BND. Aus den Details des Berichts gehe hervor, dass der BND personenbezogene Daten erhebe, "die für seine Aufgabenerfüllung nicht erforderlich sind". So seien beispielsweise zu einer Zielperson "personenbezogene Daten von fünfzehn unbescholtenen Personen erfasst und gespeichert" worden. Außerdem warf sie dem BND vor, ihre Arbeit mehrfach massiv beschränkt zu haben.

U-Ausschuss

Die Zusammenarbeit des BND mit der NSA steht seit Jahren auch im Mittelpunkt der Arbeit eines Untersuchungsausschusses im Bundestag. Politiker der Opposition sahen sich durch Voßhoffs Bericht in ihren Bedenken gegen die Abhörpraxis des BND bestätigt.

Von Notz forderte im Deutschlandfunk den BND auf, sich an das Grundgesetz zu halten. "Das ist der Anspruch in Deutschland und dagegen hat der Nachrichtendienst in eklatanter Weise verstoßen." Der Bundesregierung warf der Grünen-Politiker vor, versucht zu haben, die Einschätzung von Voßhoff "unter den Teppich zu kehren".

"Erschreckend"

Die Linken-Abgeordnete Martina Renner bezeichnete die Befunde der Datenschutzbeauftragten in NDR und WDR als "erschreckend". Auch der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg, Vorsitzender des NSA-Untersuchungsausschusses, sah Handlungsbedarf: "Natürlich wird der Ausschuss fragen, welche Maßnahmen der BND aufgrund des Berichts bereits getroffen hat."

Als Reaktion auf die Enthüllungen des US-Informanten Edward Snowden über die NSA-Abhörpraxis hat die deutsche Bundesregierung bereits ein Gesetz zur BND-Reform in die Wege geleitet. Es sieht rechtliche Hürden für das Abhören innerhalb der Europäischen Union vor. Wirtschaftsspionage wird grundsätzlich untersagt, ebenso das Ausspähen von Staatschefs befreundeter Länder. Der Entwurf bleibt allerdings weit hinter den Forderungen von Grünen und Linken zurück.

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