Deutscher NSA-Ausschuss könnte von USA verfolgt werden
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Das berichtete „Spiegel Online“ unter Berufung auf ein Rechtsgutachten des Washingtoner Anwalts Jeffrey Harris, das Teil der Stellungnahme der Bundesregierung zu einer Vernehmung Snowdens in Deutschland sein soll. Die Stellungnahme dürfte dem Bundestagsausschuss zur Spionageaffäre rund um den US-Geheimdienst NSA an diesem Freitag offiziell zugeleitet werden.
US-Anwalt Harris sieht demnach eine strafbare Handlung, wenn Snowden durch deutsche Parlamentarier veranlasst wird, geheime Informationen preiszugeben. Gegebenenfalls könne das als Diebstahl staatlichen Eigentums gewertet werden.
Verschwörung
Je nach Faktenlagen könnten Strafverfolger gar von einer Verschwörung (conspiracy) ausgehen, hieß es. Schon die Vereinbarung, Snowden zu befragen, könne als kriminelle Verabredung gewertet werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob Snowden in Deutschland, Russland oder woanders vernommen werde.
Die deutschen Abgeordneten könnten sich dem Bericht zufolge auch nicht auf ihre Immunität als Bundestagsabgeordneten verlassen. Die USA würden diese möglicherweise zwar anerkennen, sie seien „aber nicht dazu verpflichtet“, schrieb das Internetportal weiter.
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