Deutsches Gericht: Filehoster nicht schadenersatzpflichtig
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Da sie die Daten nicht selbst hochladen oder mit den Inhalte-Anbietern zusammenarbeiten, seien die Anbieter solcher Online-Speicherplätze nicht als Täter zu behandeln, stellte der 29. Senat des Gericht am Donnerstag klar. Von einem möglichen Rechtsbruch wegen Urheberrechtsverstößen hätten die Betreiber zuvor ebenfalls keine Kenntnis. Die Shareholder seien aber dazu verpflichtet, die Inhalte auf der Plattform mit Blick auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.
Hintergrund der Gerichtsverhandlung ist ein Streit zwischen der Schweizer Firma Cyando AG als Betreiber des Sharehosters Uploaded.net und zahlreichen Verlagen sowie der Constantin Film, Sony Music Entertainment Germany und der GEMA.Die Klagen zielen auf Unterlassung, zudem wird Schadenersatz gefordert. Ein Urteil fällt erst in den kommenden Wochen.
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