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Gesetz

Deutschland: Vorratsdatenspeicherung tritt in Kraft

Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland in Kraft. Damit werden Telefon- und Internetdaten der Bürger systematisch gespeichert. Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen.

Keine E-Mails

Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden.

Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten oder Journalisten dürfen nicht verwertet werden.

Jahrelanger Streit

„Mit dem ausgewogenen Gesetz geben wir unserer Polizei ein wichtiges Instrument für die Verbrechensbekämpfung“, hatte Innenminister Thomas de Maiziere am Donnerstag zur Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt erklärt. Der Bundestag hatte Anfang November nach jahrelangem Streit die Erlaubnis für das sogenannte Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten gegeben.

Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und andere Kritiker warnen davor, mit der Vorratsdatenspeicherung „der totalen Überwachung Tür und Tor“ zu öffnen.

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