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Two Strikes

Deutschland will Tauschbörsennutzer verwarnen

Hans-Joachim Otto (FDP), parlamentarischer Staatssekretär im deutschen Wirtschaftsministerium, kündigte am Montag auf der Musikmesse Midem in Cannes einen einen Gesetzesvorstoß zu Warnhinweisen für Urheberrechtsverletzer im Internet für das erste Halbjahr 2012 an.

Als Grundlage für die Entscheidung diene unter anderem eine Studie der Fachhochschule Köln, die verschiedene Warnhinweis-Modelle im Ausland untersucht habe. Sie soll noch in dieser Woche, „vermutlich Dienstag oder Mittwoch“, vorgestellt werden, hieß es.  Beim nächsten Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen Mitte März sollen die Untersuchungsergebnisse mit den Beteiligten erörtert werden - das sind Rechteinhaber wie Musikverleger und Plattenfirmen ebenso wie Internet-Anbieter.

Keine Internet-Sperren

Internet-Sperren nach französischem Vorbild soll es in Deutschland nicht geben. „Den Internetzugang zu blockieren, ist keine Option für die Bundesregierung“, sagte Otto. „Ich gehe davon aus, dass wir zu einer Art Stufenmodell kommen, dass auch aus datenschutzrechtlicher Sicht akzeptabel ist“, sagte Otto. Beispielsweise müsste dann eventuell ein Internetanbieter nicht schon beim ersten Urheberrechtsverstoß den Namen des Nutzers nennen, sondern dieser könnte quasi anonym gewarnt werden.

Denkbar wäre also ein Verfahren, bei dem ein Internetnutzer eine Reihe von Warnhinweisen bekommt, wenn er gegen das Urheberrecht verstößt, beispielsweise durch den nicht autorisierten Musiktausch in Online-Tauschbörsen. Je nachdem, wie scharf so ein Gesetz formuliert wird, würde er dann beim soundsovielten Verstoß mit Sanktionen belegt - das kann ein Bußgeld sein oder - wie in Frankreich - eine Sperrung des Internetzugangs.

"Three Strikes Out" in Frankreich

In Frankreich hat das sogenannte Hadopi-Verfahren - Hadopi nach der maßgeblichen Behörde - seit der Einführung 2009 viel Aufsehen erregt. Das "Three Strikes Out"-Modell sieht vor, dass Internet-Nutzern nach zwei Verwarnungen der Zugang gekappt wird. Bis heute ist es nach Branchenangaben bei den maximal zwei Warnhinweisen pro Nutzer geblieben; der dritte Schritt - also eine Sanktion wie ein Gerichtsverfahren mit Bußgeld oder Sperrung eines Internetzugangs - sei noch nicht gemacht worden, hieß es auf der Midem.

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