Die Digitalisierung betrifft uns alle. Jetzt haben sich ein paar prominente Internet-Vordenker über eine digitale Grundrechtecharta den Kopf zerbrochen.
Die Digitalisierung betrifft uns alle. Jetzt haben sich ein paar prominente Internet-Vordenker über eine digitale Grundrechtecharta den Kopf zerbrochen.
© APA/Sergey Nivens - Fotolia/Sergey A.Khakimulli

Mitbestimmung

Erster Vorschlag einer digitalen EU-Grundrechtecharta

Einen Vorschlag für digitale Grundrechte in der EU haben 27 Prominente entworfen, darunter die Schriftstellerin Juli Zeh, Blogger Sascha Lobo und EU-Parlamentspräsident Martin Schulz sowie der Grüne EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht. Die Digitalcharta versuche, „Antworten zu geben auf die Frage, wie sich die Freiheit des Einzelnen im Zeitalter der Digitalisierung schützen lässt - gegenüber Staaten, aber auch gegenüber internationalen Großkonzernen“, teilte die Zeit-Stiftung am Mittwoch in Hamburg mit.

Digitalisierung und Folgen

Auf deren Initiative haben sich Intellektuelle aus Deutschland mehr als ein Jahr lang mit den vielfältigen Aspekten der Digitalisierung und ihren Folgen auseinandergesetzt. Der Charta-Entwurf umfasst 23 Artikel und macht unter anderem Vorschläge zur Autonomie und Freiheit des Einzelnen, zum Einsatz und zur Entwicklung künstlicher Intelligenz, zur Datensicherheit und zum Umgang mit Hetze und Hass im Internet.

Ziel der Charta sei, eine breite gesellschaftliche Diskussion anzuregen, so die Zeit-Stiftung. „Die zunehmende Digitalisierung führt zur Veränderung unserer Existenz. Wir alle sind aufgerufen, diesen Wandel zu diskutieren und mitzugestalten“, teilte der Vorstandschef der Zeit-Stiftung, Michael Göring, mit. Die Charta wird am Donnerstag in mehreren überregionalen Zeitungen veröffentlicht. Im Internet ist sie seit Mittwoch verfügbar.

Unterstützt wird der Entwurf von weiteren Prominenten, darunter dem Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, der Publizistin Carolin Emcke, dem Philosophen Jürgen Habermas und dem Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz, Wolfgang Ischinger.

Algorithmen und Big Data

Es werden darin auch Punkte angesprochen, die bisher von diversen EU-Gesetzgebungsprozessen vernachlässigt wurden. So soll es etwa ein Recht darauf geben, nicht Objekt von automatisierten Entscheidungen zu werden, etwa im Bereich Kredit-Scoring. Sofern automatisierte Verfahren zu Beeinträchtigungen führen, soll es für die Betroffenen Anspruch auf Offenlegung, Überprüfung und Entscheidung durch einen Menschen geben. Die Kriterien automatisierter Entscheidungen sollen offengelegt werden. Auch ein Recht auf Verschlüsselung der Daten soll darin festgeschrieben werden. Eine weitere Forderung: Jeder hat das Recht auf eine nicht-personalisierte Nutzung digitaler Angebote.

Im Internet kann die digitale Grundrechte-Charta nun diskutiert werden. Die Initiatoren haben dazu auch eine Netiquette veröffentlicht, in der dazu aufgerufen wird, dass Kommentare sachlich zu sein haben und nicht gegen einzelne Personen oder Positionen hetzen dürfen. Unter dem Hashtag #digitalcharta soll via Social Media ebenfalls mitdiskutiert werden.

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