Wolfgang Brandstetter nimmt sich der jugendlichen Straftäter an.
Wolfgang Brandstetter nimmt sich der jugendlichen Straftäter an.
© KURIER/Franz Gruber

Einigung

EU-Datenschutzreform steht, Österreich stimmt dagegen

Die EU-Staaten haben sich auf eine Reform des Datenschutzes in der EU geeinigt. Die Justizminister nahmen am Montag in Luxemburg einen entsprechenden Verordnungsentwurf an. Für Österreich stimmte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) gegen den Text. Er begründete dies mit dem hohen österreichischen Datenschutzniveau, welches nicht verwässert werden dürfe. Auch Slowenien stimmte dagegen.

Weiter ins Europaparlament

Die neue Verordnung, über welche die Staaten mehr als drei Jahre lang verhandelt haben, soll die bestehenden europäischen Datenschutzregeln aus dem Jahr 1995 ersetzen. Nutzer sollen künftig das Recht haben, personenbezogene Daten im Web löschen zu lassen. Konzerne, die sich nicht an die Vorschriften halten, sollen mit Strafen in Höhe von bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes bestraft werden.

Die Einigung der EU-Staaten ist erst der Startschuss für weitere Verhandlungen mit dem Europaparlament. Die Abgeordneten fordern noch striktere Datenschutzbestimmungen. Eine abschließende Einigung wird frühestens zu Jahresende erwartet.

Warum braucht Europa neue Datenschutzregeln?
Weil die bisherigen aus dem Jahr 1995 stammen - also aus einer Zeit, als weniger als ein Prozent der Europäer das Internet nutzte. Seitdem haben die EU-Staaten die Vorgaben unterschiedlich umgesetzt, es ist ein Flickenteppich entstanden. Der digitale Alltag hat neue Fragen aufgeworfen. Die EU-Kommission hat im Jänner 2012 eine Reform vorgeschlagen, um den Schutz der Privatsphäre im Internet zu verbessern.

Was bedeutet das für Verbraucher?
Sie können ihre Rechte leichter und in allen 28 EU-Staaten durchsetzen. Haben Online-Unternehmen ihren Sitz außerhalb des Landes, war es bisher kompliziert: Mit einer Beschwerde gegen das soziale Netzwerk Facebook, das seinen Europasitz in Irland hat, muss sich ein Verbraucher bisher an den irischen Datenschutzbeauftragten wenden. Künftig kann er dies beim nationalen Beauftragten tun, der Kontakt zu seinem irischen Kollegen aufnimmt.

Was ändert sich für Nutzer sozialer Netzwerke wie Facebook?
Sie müssen eindeutig zustimmen, dass sie mit der Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind - oder dass sie dies ablehnen. Schon heute willigen Kunden in endlos lange Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ein, oft ohne sie gelesen zu haben. Das EU-Parlament fordert, dass künftig zusätzlich Symbole verständlich erklären, was mit den Daten passiert. Der EU-Ministerrat hat dies aber nicht vorgesehen. Konsumenten bekommen das Recht auf Mitnahme von Daten wie Mails, Fotos oder Kontakten. Wer etwa von Facebook zu Google+ wechselt, dem muss Facebook seine persönlichen Daten mitgeben.

Haben Nutzer ein „Recht auf Vergessen“?
Ja. Sie sollen das Recht haben, personenbezogene Daten wie Informationen über das Privat- oder Berufsleben sowie Fotos im Web löschen zu lassen. Sie können auch von Suchmaschinen wie Google verlangen, Verweise bei der Online-Suche zu Inhalten, die das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz verletzen, zu entfernen.

Können Daten der Verbraucher jetzt noch beim US-Geheimdienst landen?
Datensicherheit ist in Zeiten des US-Geheimdienstes NSA so eine Sache. Das EU-Parlament verlangt, dass Firmen Daten nicht an Behörden in Nicht-EU-Staaten geben dürfen. Wenn etwa US-Behörden Daten aus Europa verlangen, müsste eine Firma im Voraus die Einwilligung des in Europa zuständigen nationalen Datenschutzbeauftragten einholen. Im Text der EU-Staaten steht dies aber nicht.

Was passiert, wenn Internetkonzerne sich nicht an die Regeln halten?
Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen ihnen hohe Strafen von bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Das EU-Parlament verlangt sogar Bußgelder von bis zu fünf Prozent oder 100 Millionen Euro. Damit sollen vor allem Internetriesen wie Google oder Facebook abgeschreckt werden, auf die Milliardenstrafen zukämen. Die Regeln würden nämlich auch für US-Firmen gelten.

Gibt es Kritik an den Vorschlägen?
Ja, große Teile der freien Wirtschaft und insbesondere der Internetbranche wettern gegen die neuen Datenschutzregeln. Sie befürchten Fesseln, die ihnen das Geschäft verderben. Kritik kommt etwa vom deutschen Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW). Der Industrie-Dachverband „Business Europe“ warnt vor negativen Folgen für das Wirtschaftswachstum. Das Europabüro vom „Interactive Advertising Bureau“ (IAB) mit Google als Mitglied wirft der EU Realitätsferne vor.

Warum stimmte Österreich gegen den Entwurf?
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) begründete dies mit dem sehr hohen geltenden Datenschutzniveau in Österreich. Dieses dürfe nicht verwässert werden. Konkret stößt sich Österreich auch daran, dass das Prinzip der „Datensparsamkeit“, also die Maxime so wenig Daten wie möglich zu sammeln im aktuellen Entwurf gegenüber 1995 aufgeweicht wurde. Zudem sieht die neue Verordnung die Möglichkeit der Datenweitergabe an Drittstaaten auch ohne die Zustimmung der betroffenen Person vor, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt. Zu wenig Klarheit moniert Wien auch in der Frage der Verwendung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen oder wenn es um Bonitätsdatenbanken von Schuldnern geht.

Wie geht es jetzt weiter?
Nach der Entscheidung der EU-Staaten muss noch ein Kompromiss mit dem Europaparlament gefunden werden. EU-Diplomaten erwarten frühestens bis Jahresende eine Einigung. Die Verordnung gilt nach zwei Jahren Übergangszeit in allen EU-Staaten.

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