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Netzpolitik

EU-Verfahren gegen Österreich wegen Datenschutz möglich

Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) könnte für Österreich zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU führen. Davon geht zumindest der Verfassungsdienst des Justizministeriums aus, wie aus internen Dokumenten hervorgeht, die dem Standard laut einem entsprechenden Bericht vorliegen.  

Darin heißt es, dass die für Datenschutz zuständige EU-Justizkommissarin Vera Jourová in einem Brief am 8. Mai Bedenken bezüglich der österreichischen Umsetzung der Verordnung äußert. Die Juristen des Justizministeriums können diese Bedenken „aus fachlicher Sicht“ nachvollziehen, worüber auch Justizminister Josef Moser (ÖVP) informiert wurde. Kritisiert werden etwa Straffreiheit und Ausnahmen für staatliche Einrichtungen und Medien und dass zu Beginn bei Verstößen nicht gleich gestraft, sondern ermahnt wird.

"Aus Sicht des Verfassungsdienstes ist davon auszugehen, dass die Europäische Kommission zeitnah nach dem 25. Mai 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich bezüglich der genannten Regelungen anstrengen wird“, heißt es weiter in den Dokumenten. 

Aus dem Ministerium heißt es laut dem Bericht, dass man das Papier zwar sehr ernst nehme, es sich aber lediglich um eine „vorsichtige Einschätzung“ des Verfassungsdienstes handelt.

Debatte

Über die österreichische Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung wird bereits seit längerem heftig debattiert. Einige Beobachter und Experten sehen sie als zu milde an. Andere widersprechen dem.  

Kritisiert am heimischen Vorgehen wird etwa die weitgehende Verschonung von Unternehmen vor umfangreichen Strafen. Außerdem sehe die österreichische Regelung Straffreiheit für Militär, Geheimdienste (auch ausländische), Behörden und sonstige öffentliche Stellen vor. Gemeinnützige Organisationen, die Unternehmen wegen Datenschutzverletzungen klagen, dürften andererseits keinen Schadenersatz verlangen.

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