© pixelio.de/Rainer Sturm

Shopping

EU will Online-Käufe vereinheitlichen

Käufer und Händler könnten damit ein Geschäft nach den neuen EU-Regeln vereinbaren. Der Online-Käufer müsste dem Kauf nach Vertragsabschluss ausdrücklich zustimmen und würde in seiner Sprache über seine Rechte aufgeklärt. Wer ein fehlerhaftes Produkt kauft und sich für das EU-Recht entscheidet, hätte die Wahl zwischen Ersatz, Reparatur, Preisnachlass oder Kündigung des Vertrages. Derzeit sehen das nur die Regelungen in fünf Ländern vor, schrieb die EU-Kommission.

Das Europaparlament und der EU-Ministerrat müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Die Vorgaben würden die bisherigen nationalen Rechte der 27 EU-Staaten nicht ersetzen, sondern parallel und optional existieren. Neben dem Verbraucherschutz will Brüssel auf diese Weise auch den Handel stärken: „Das Kaufrecht wird den Binnenmarkt, den Motor für Wirtschaftswachstum in Europa, auf Touren bringen“, sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding in Brüssel. Firmen könnten ihre Geschäfte unkompliziert auf neue Märkte in Europa ausweiten.

Laut EU-Kommission müssen Händler, die Waren europaweit anbieten, sich derzeit noch mit vielen unterschiedlichen Gesetzestexten befassen. Das koste viel Geld und schrecke ab. Nach EU-Angaben ist nur jedes zehnte Handelsunternehmen grenzübergreifend tätig. Nach den Worten von Kommissarin Reding entgehen dem Handel dadurch jährlich rund 26 Milliarden Euro im EU-Binnenhandel.

Mehr zum Thema

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare