Sowohl Justiz- als auch Innenministerium wollen jetzt eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich forcieren. Klare Ablehnung kommt vom Infrastrukturministerium. 
Sowohl Justiz- als auch Innenministerium wollen jetzt eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich forcieren. Klare Ablehnung kommt vom Infrastrukturministerium. 
© Bastian Foest, ap

Klage

EuGH entscheidet am 9.Juli über Vorratsdaten

Eine Entscheidung über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung könnte nun früher als erwartet fallen. Der Europäische Gerichtshof setzte etwas überraschend einen Verhandlungstermin für den 9.Juli fest, an dem ein "Ersuchen um Vorabentscheidung" des österreichischen Verfassungsgerichtshofes behandelt wird. Ursprünglich war ein derartiger Verhandlungstermin erst für 2014 erwartet worden. Der EuGH hat dazu die Klagen der AK Vorratsdatenspeicherung, eines IT-Managers aus Österreich, der Kärntner Landesregierung sowie einer irischen Bürgerrechtsorganisation zu einem Verfahren zusammengefasst.

Alle Seiten kommen zu Wort
Christof Tschohl, einer der Initiatoren der AK Vorratsdatenspeicherung, sieht in der Klage nun eine Prüfung der EU-Grundrechtecharta. Ihm zufolge sei man bereits in engem Kontakt mit den Mitklägern aus Irland, der Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland. Die Vertretung der insgesamt 11.139 Unterstützer der AK Vorratsdatenspeicherung übernimmt der Rechtsanwalt Ewald Scheucher. Die Kläger erhalten jeweils knapp 15 Minuten Redezeit, auch die österreichische Datenschutzkommission sowie EU-Datenschutzbeauftragter Peter Hustinx kommen nach der derzeitigen Planung zu Wort.

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