Facebook-Beleidigung von Hofer führt zu Geldstrafe
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr!
Weil er den Dritten Nationalratspräsidenten und Ex-Präsidentschaftskandidaten Norbert
Hofer (FPÖ) auf der Facebook-Seite von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) beschimpft hatte, ist ein 51 Jahre alter Notstandshilfe-Bezieher am Mittwochnachmittag zur Verantwortung gezogen worden. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen verhängte über den Mann eine teilbedingte Geldstrafe von 160 Euro.
„Der Hofer war immer schon ein Pharisäer, ein braunes Dreckschwein erster Güte“, hatte der Beschuldigte Anfang Februar 2017 gepostet. „Ich hab' mich schon entschuldigt beim Herrn Hofer. Ich weiß, dass das ein Fehler war. Es tut mir leid“, zeigte sich der Mann im Grauen Haus geständig. Er sei „emotional aufgewühlt“ gewesen, nachdem jemand auf Kerns Facebook-Seite dessen Gattin „auf das Mieseste beschimpft“ hätte, führte der 51-Jährige als eine Art Rechtfertigung ins Treffen.
40 Tagessätze
Angesichts seiner tristen finanziellen Verhältnisse kam der Übeltäter für die Beleidigung im Sinne des Paragrafen 115 Strafgesetzbuch (StGB) mit einem Tagessatz von vier Euro davon. 40 Tagessätze hielt Richter Stefan Romstorfer für ausreichend. Von den 160 Euro wurde dem bisher Unbescholtenen die Hälfte unter Setzung einer einjährigen Probezeit nachgesehen.
Der Mann erklärte sich mit dem Urteil einverstanden. Da er anwaltlich nicht vertreten war, steht ihm eine Frist von drei Tagen zu, innerhalb der er ein allfälliges Rechtsmittel einlegen kann. Hofers Rechtsvertreterin gab vorerst keine Erklärung ab, machte aber darauf aufmerksam, dass der 51-Jährige schon wiederholt im Internet mit Hasspostings aufgefallen sei. Dazu werde es nicht mehr kommen, versprach dieser: „Ich geh nicht mehr rein (ins Internet, Anm.). Politik interessiert mich nicht mehr.“ „Politik kann Sie schon interessieren. Schimpfen dürfen'S nicht“, gab ihm der Richter mit auf den Weg.
Kommentare