© Gregor Gruber

Urheberrechtsnovelle

Festplattenabgabe im Nationalrat beschlossen

Die umstrittene Festplattenabgabe in Österreich ist nun beschlossene Sache. Am Dienstag wurde die neue Urheberrechtsnovelle, die auch die Festplattenabgabe beinhaltet, im Parlament beschlossen. Nun kann die Urheberrechtsreform vorraussichtlich am 1. Oktober in Kraft treten. Offiziell nennt sich die Festplattenabgabe nun “Speichermedienabgabe”.

Heftige Debatte

Dabei wird bei Neukäufen auf Speichermedien wie Computer und Handys künftig ein Extra-Betrag fällig. Über die Festplattenabgabe wurde in den vergangenen Monaten und Jahren heftig gestritten, der Handel, Netzaktivisten, aber auch Konsumenten wehrten sich dagegen.

Künftig soll beim Kauf von allen Speichermedien ein Extra-Betrag eingehoben werden, der via Verwertungsgesellschaften an die Urheber verteilt wird. Diese Abgabe darf sechs Prozent des Kaufpreises nicht überschreiten und wird an Künstler verteilt. Wer das Gerät nicht zur Speicherung legaler Kopien verwendet, kann die Abgabe zurückfordern.

Während die Regierungsparteien die Novelle inklusive der Speichermedienabgabe verteidigten und dafür stimmten, kam seitens der Opposition neuerlich Kritik - unter anderem daran, dass diese Lösung nicht zeitgemäß sei.

Im Reformvorschlag war zunächst auch ein Leistungsschutzrecht vorgesehen, dieses kommt nun vorerst nicht.

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