© Gregor Gruber

Urheberrechtsnovelle

Festplattenabgabe laut Justizministerium weiter Thema

Vergangene Woche ist eine Gesetzesänderung betreffend "verwaister Werke" im Nationalrat eingelangt, mit der eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Dies bedeute allerdings nicht, dass Themen wie Festplattenabgabe oder Leistungsschutzrecht vom Tisch sind, heißt es aus dem zuständigen Justizministerium.

"Nach intensiven Verhandlungen hat man sich auf Regierungsebene jetzt darauf geeinigt, die Richtlinienumsetzung vorzuziehen und die weiteren Themenbereiche noch ausführlicher zu diskutieren." Die Richtlinie zu den "verwaisten Werken" bestimmt deren zulässige Nutzung und soll die Digitalisierung und Verbreitung des europäischen Kulturerbes über das Internet durch Bibliotheken oder Archive erleichtern. Konkret geht es dabei um Werke, deren Rechteinhaber unbekannt oder nicht auffindbar sind.

"Geistiges Eigentum hat seinen Wert"

Erklärtes Ziel bleibe dem Ministerium zufolge weiterhin "eine gut abgestimmte Lösung für ein modernes Urheberrecht", derzeit würden aber die Positionen der Betroffenen noch sehr weit auseinanderliegen. Gerade die Themenkomplexe Leistungsschutzrecht, Rechtsdurchsetzung im Internet und Nachfolge der Leerkassettenvergütung gelte es demnach zu klären. "Auch geistiges Eigentum hat einen Wert, das ist gerade in einer Kunst- und Kulturnation wie Österreich selbstverständlich."

Die Plattform für ein modernes Urheberrecht, die sich in den vergangenen Monaten gegen die Einführung einer Festplattenabgabe stark gemacht hat, nahm die aktuelle Regierungsvorlage zum Anlass, eine Absage an die Steuer auf Speichermedien zu feiern. Die Festplattenabgabe sei "am Widerstand der Bevölkerung gescheitert", wie es in einer Aussendung hieß. Andererseits betonten Verwertungsgesellschaften und Interessensverbände von Künstlern, dass die Festplattenabgabe das gerechteste Vergütungssystem sei. Man befinde sich "in laufenden Gesprächen mit den zuständigen Ministerien" und arbeite weiter an einer Lösung im Sinne der Künstler und Konsumenten, wie Gernot Graninger, Geschäftsführer der austro mechana, erläuterte.

Sensible Themen

Das Justizministerium betonte in einer Stellungnahme, dass man "sensible Themen wie etwa das Urheberrecht im Internetzeitalter" gut abstimmen müsse und keine überstürzten Entscheidungen treffen dürfe. "Da ist die Mitarbeit der Betroffenen und zumindest ein gewisser Grundkonsens besonders wichtig." Man werde sich weiterhin um einen "fairen Interessensausgleich zwischen Künstlern, Bürgern und Wirtschaft" bemühen.

Im Sommer diesen Jahres ist ein Entwurf zur Urheberrechtsgesetznovelle publik geworden, der sowohl Festplattenabgabe wie Leistungsschutzrecht beinhaltet. Vonseiten des Justizministeriums wurde damals betont, dass es sich bei dem undatierten Papier lediglich um einen von mehreren Fachentwürfen handle. Die schon länger angekündigte Umsetzung des Urheberrechtspakets hat sich in der Folge neuerlich verzögert. Mit ein Grund dürfte die im Februar 2015 anstehende Wirtschaftskammerwahl sein, da speziell die Wirtschaft mit der geplanten Speichermedienabgabe wenig Freude hat und diese den Ablauf der Wahl offenbar nicht stören soll. Entsprechend könnte im Frühjahr wieder Bewegung in die Causa kommen.

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