© Carsten Steps/Fotolia

URHEBERRECHT

Filmindustrie verklagt Breitbandprovider UPC

Zusammen mit dem Verein für Antipiraterie (VAP) haben die Wega Film, Constantin Film sowie Satel Film eine Unterlassungsklage gegen die UPC Telekabel Wien GmbH eingereicht. Der Stein des Anstoßes des VAP ist das Webportal "kino.to", das Inhalte von Diensten wie "megavideo.com" oder "filebase.to" aggregiert und somit eine große Linksammlung an Spielfilmen, TV-Serien und Dokumentarfilmen bereitstellt, die kostenlos gestreamt oder runtergeladen werden können.

Laut einem Ranking von alexa.com ist "kino.to" die Nummer 47 der in Österreich am häufigsten aufgerufenen Websites. Anfang November waren nach eigenen Angaben von "kino.to" Streaming- und Download-Links zu 16.459 Spielfilmen abrufbar. Der österreichische Film "Das weiße Band" wurde über das Portal etwa 40.000 mal aufgerufen, der Film "Wüstenblume" verzeichnete 101.000 Abrufe. Das Portal wird von einem Server in Russland aus betrieben. Der Betreiber ließ sich laut VAP "trotz großer Bemühungen der Rechteinhaber" bisher nicht ausfindig machen.

"Rechtsgrundlage fehlt"

"Da die Websitebetreiber nicht festgestellt werden können, nehmen wir die Internet Service Provider in die Pflicht", hieß es am Dienstag auf der Pressekonferenz in Wien. Die Auswahl des Breitbandanbieters UPC für den Musterprozess sei willkürlich getroffen worden. Das Urheberrechtsgesetz, so Andreas Manak, Rechtsanwalt des VAP, sehe in dieser Sache vor, dass neben dem "unmittelbaren Täter", also den Websitebetreibern, auch der Vermittler für eine rechtsverletzende Website verantwortlich sei.

"Die Interpretation dieses "Vermittler"-Begriffes basiert auf einem EuGH-Urteil. Dieses Urteil hat sich mit der Herausgabe von Benutzerdaten auf Basis von IP-Adressen beschäftigt. Daraus einen Schluss auf Unterlassungsansprüche zu ziehen, ist äußerst fraglich", so ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger.

Die ISPA betonte zudem, dass Provider, die ihren Kunden den Zugang zum Internet zur Verfügung stellen, gesetzlich nicht ermächtigt oder verpflichtet sind, über ihre Leitungen transportierte Informationen zu kontrollieren. "Es fehlt jegliche Rechtsgrundlage, wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen Websites zu blockieren", so Wildberger.

"Gute Chancen" für Provider

"Wir sehen gute Chancen, dass der Prozess gut für die Internet Service Provider ausgeht", erklärte Wildberger gegenüber der FUTUREZONE. "In Irland ist vor kurzem ein ähnlicher Fall positiv für UPC ausgegangen", fügte Wildberger hinzu. Allerdings müsse man sich auf einen langen Prozess einrichten. In Irland wies der Oberste Gerichtshof eine Klage von vier großen Musiklabels zurück, mit der diese UPC zum schärferen Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen zwingen wollten. "Dass die Arbeit von Künstlern geschützt werden muss, steht außer Frage", so Wildberger, "aber Netzsperren kommen nicht in Frage".

"Es geht hier vor allem um die Durchsetzung von wirtschaftlichen Interessen", erklärte der Anwalt des VAP, der viele Teile der Verwertungskette eines Films durch das kostenlose Angebot von Filmen im Internet gefährdet sieht. Laut einer vom Beratungsunternehmen TERA durchgeführten EU-Studie seien dadurch in Österreich zwischen 3.500 und 4.000 Arbeitsplätze in Gefahr. "Wenn die Industrie vor 15 Jahren begonnen hätte, sich auch strukturell den veränderten Gegebenheiten anzupassen, wären die gefährdeten Arbeitsplätze mittlerweile an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst worden und gesichert", meinte Wildberger.

Mehr zum Thema:

Provider: "Rechteinhaber agieren wie Wegelagerer"

(futurezone/Barbara Wimmer)

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare