Finanz will Auskunft zu IP-Adressen
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Die Finanzbehörde will mehr Kompetenzen. Beim Verdacht von Finanzvergehen soll sie künftig von Internetanbietern auch Auskünfte über Personen hinter dynamischen IP-Adressen abfragen dürfen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der unter dem unverdächtigen Titel "2. Abgabenänderungsgesetz 2014" derzeit zur Begutachtung aufliegt. Internetanbieter befürchten Rechtsunsicherheiten und kritisieren, dass mit der Gesetzesänderung Grundrechte eingeschränkt und Datensicherheitsmaßnahmen außer Acht gelassen werden.
Konkret verpflichtet die Gesetzesnovelle Telekommunikationsanbieter den Finanzstrafbehörden bei Verdacht eines vorsätzlichen Finanzvergehens Auskunft über Verkehrs- und Zugangsdaten von Internet-Nutzern zu geben. Sie müssen nach richterlicher Anordnung Name und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, sowie IP-Adressen zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung beauskunften.
Bislang durften die Finanzbehörden lediglich auf Stammdaten - konkret Name, Anschrift und fixe Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses - zugreifen.
"Fragen der Datensicherheit"
Maximilian Schubert vom Verband der österreichischen Internet-Anbieter (ISPA) kritisiert das von der Finanz geplante Abfragen von Kommunikationsdaten scharf. Der Einschränkung der Grundrechte und der Ausweitung der Kompetenzen von Strafverfolgungsbehörden habe ein öffentlicher Diskurs vorauszugehen, sagt Schubert. "Dabei müssen auch Fragen der Datensicherheit erörtert werden."
Schubert bemängelt in diesem Zusammenhang, dass eine für die mittlerweile für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung geschaffene Durchlaufstelle für Beauskunftungen an Behörden von der Finanz nicht genutzt werden soll. "Die Durchlaufstelle bietet ein maximales Sicherheitsniveau. Davon abzugehen, wäre ein Fehler."
Der ISPA-Geschäftsführer befürchtet auch Rechtsunsicherheiten. Denn im Telekommunikationsgesetz (TKG), das abschließend regelt zu welchem Zweck Verkehrsdaten verarbeitet werden dürfen, sei von einer Auskunftsverpflichtung an die Finanzstrafbehörden keine Rede. "Um Rechtssicherheit zu schaffen, müsste eine solche Auskunftsverpflichtung auch dort klar geregelt werden", sagt Schubert.
Transparenzbestimmungen und Kostenersatz
Schubert fordert auch Transparenzbestimmungen zu den Beauskunftungen. "Wir wünschen uns einen jährlichen Bericht, wie viele IP-Adressen beauskunftet und wie viele richterliche Anordnungen erlassen wurden." Die Internet-Anbieter wollen auch einen Kostenersatz für die Provider. Beauskunftungen würden den Internet-Anbietern Aufwände verursachen, darüber hinaus seien Kosten für die Anfragen auch ein gutes Korrektiv, damit die Zahl der Auskunftsbegehren nicht ausufert.
"Kein automatischer Zugriff"
Im Finanzministerium verweist man darauf, dass es sich bei der Gesetzesnovelle lediglich um eine Nachjustierung handle, mit der eine lückenlose gesetzliche Basis geschaffen werden solle. Ein automatischer Zugriff auf Telekommunikationsdaten sei nicht gegeben, da eine richterliche Anordnung Voraussetzung für die Beauskunftung sei, heißt es aus dem Ministerium.
Auch andere Regelungen in der Gesetzesnovelle des Finanzministeriums sorgen für Unbehagen. Der ebenfalls in dem Entwurf vorgesehene Zugriff der Finanzstrafbehörden auf das Elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem (Ekis) rief, wie Der Standard berichtete, bereits die Datenschutzbehörde auf den Plan. In einer auf der Parlaments-Website veröffentlichten Stellungnahme der Behörde zu der Gesetzesnovelle ist im Zusammenhang mit dem geplanten Abfragen von Strafregister, Kfz-Daten und Passdaten durch die Finanzstrafbehörden von einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Datenschutz die Rede.
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