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Fluggastdaten-Speicherung: Entwurf in Begutachtung

Fluggastdaten-Speicherung: Entwurf in Begutachtung

Die EU-Kommission hat Österreich und zehn weitere Staaten 2016 zur Vorlage von Plänen für die Umsetzung der Richtlinie zu den Fluggastdatensätzen (PNR) aufgefordert. Nun ist vom Innenministerium ein entsprechender Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt worden.

Das Ziel sei "die Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten".

Bundeskriminalamt erhebt Daten

Die Richtlinie verpflichtet Fluggesellschaften zur Übermittlung der von ihnen bereits aktuell für die Abwicklung der Reise erhobenen Fluggastdaten (Name, Anschrift, Sitzplatznummer, Mitreisende etc.) an die nationale Fluggastdatenzentralstelle.

Eine solche hat jeder Mitgliedstaat einzurichten, dieser obliegt die Verarbeitung der Daten. In Österreich wird die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt angesiedelt.

Suche nach Verdächtigen

Die Überprüfung der Fluggastdaten soll es den Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichten sowie Zollbehörden ermöglichen, nicht nur bereits bekannte Personen "zielgerichtet zu identifizieren", sondern auch solche, "die den Behörden bisher nicht bekannt waren und die mit einer terroristischen Straftat oder einer Straftat von vergleichbarer Schwere in Zusammenhang stehen könnten", heißt es in dem Entwurf, über den "Kurier" und "NÖN" als erste berichteten. Die Daten sollen fünf Jahre aufbewahrt werden.

Kritik von den Neos

Mit dem Entwurf sei "über das Ziel hinausgeschossen" worden, kritisierten die Neos in einer Aussendung. Laut Umsetzungsgesetz können in Zukunft alle Sicherheits- und Zollbehörden auf die gespeicherten Flugdaten zugreifen.

Es würde "wohl reichen", wenn nur das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften diese Rechte bekommen, sagte Datenschutzsprecher Niki Scherak. Das Innenministerium sollte dafür sorgen, dass man sich bei der Umsetzung "auf das europarechtlich mögliche Minimum der Richtlinie beschränkt".

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