© Stephan Borowiczeny

Urteil

Großbritannien: Privatkopie wieder in Gefahr

Mixtapes, gebrannte CDs oder Musik am Smartphone: Britische Bürger mussten bis zum Jahr 2014 warten, um rechtmäßig private Kopien von Inhalten anfertigen zu dürfen. Ein Urteil des High Court des Vereinigten Königreichs vom Freitag stellt die im vergangenen Jahr eingeführte Ausnahmeregelung für private Kopien nun wieder in Frage, berichtet der „Guardian“.

Das Gericht urteilte, dass die Regierung irrte, als sie die Ausnahmeregelungen beschloss und dabei keine Vergütung für Rechtinhaber vorsah. In dem „The Copyright and Rights in Performances (Peronsal Copies for Private Use) Regulations 2014“ betitelten Bestimmungen hat das britische Wirtschaftsministerium nämlich festgehalten, dass Rechteinhabern durch Kopien für den privaten Gebrauch kein oder lediglich ein vernachlässigbarer Schaden entstehe. Eine Entschädigung sei daher nicht notwendig, so die Gesetzgeber.

Rechteinhaber sprechen von Millionenschaden

Musikergewerkschaften und Verwertungsgesellschaften zogen vor Gericht und bekamen nun Recht. Die Vertreter der Rechtinhaber schätzen den Schaden für Kreative durch private Kopien in Großbritannien auf rund 58 Millionen Pfund (81 Mio. Euro) jährlich. Gegenüber dem Gericht zeigten sie sich auch enttäuscht darüber, dass die Regierung anders als in den meisten europäischen Ländern, keine Vergütungspflicht für private Kopien eingeführt habe.

Die „Leerkassettenvergütung“, die die Vergütung privater Kopien in Österreich regelt, wird dieser Tage reformiert. Ein Gesetzesvorschlag der Regierung, der eine allgemeine Speichermedienvergütung beinhaltet, soll noch vor der Sommerpause im Parlament beschlossen werden und am 1. Oktober in Kraft treten.

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