Europaweite Bedeutung: Klage der früheren Grünen-Chefin Eva Glawischnig gegen Facebook
Europaweite Bedeutung: Klage der früheren Grünen-Chefin Eva Glawischnig gegen Facebook
© REUTERS/LEONHARD FOEGER

Hasspostings

Grüne Klage gegen Facebook vor EuGH

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Zusammenhang mit einer Musterklage der ehemaligen Grünen-Chefin Eva Glawischnig gegen Hasspostings im Online-Netzwerk Facebook eine Reihe ungeklärter Fragen an den EuGH weiter gereicht.

Glawischnig wurde über ein Fakeprofil auf Facebook unter anderem als „miese Volksverräterin“ und „korrupter Trampel“, ihre Partei als „grüne Faschistenpartei“ bezeichnet. Die Grünen sind wegen der Hasspostings vor Gericht gegangen. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) stellte in der Folge fest, dass Facebook die Postings löschen und weltweit vom Netz nehmen muss. Und: Für Klagen gegen Facebook gilt österreichisches Recht, Betroffene können ihr Recht demnach über heimische Gerichte durchsetzen. Erreicht wurde auch eine Einstweilige Verfügung.

Offene Punkte

Eine Reihe wichtiger Fragen blieb freilich offen: So ordnete das OLG zwar die Löschung aller identen Postings an, traf aber keine Entscheidung, ob ein Hostprovider auch sinngleiche Inhalte suchen und vom Netz nehmen muss. Das OLG ließ diesbezüglich aber den Weg zum OGH offen. Dort ist das Verfahren auch gelandet. Der OGH hat vorerst aber nicht selbst entschieden, sondern ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH eingeleitet.

Drei Fragen

Der OGH stellt dem EuGH dazu drei Fragen, wie die EU Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr im Hinblick auf Hostprovider auszulegen ist: Kann der Provider verpflichtet werden, wortgleiche Postings zu entfernen, und zwar weltweit, nur im Mitgliedstaat, oder nur bei bestimmten Nutzern? Kann der Provider verpflichtet werden, sinngleiche Postings zu entfernen, und zwar weltweit, nur im Mitgliedstaat, oder nur bei bestimmten Nutzern? Auch wenn er davon nicht Kenntnis erlangt hat? Der EuGH soll damit klarstellen, ob Facebook solche Hasspostings selbst suchen und ob das soziale Medium Löschungen weltweit vornehmen muss.

Europaweite Klärung

Bei den Grünen verbucht man das Vorgehen des OGH als Erfolg, auch wenn der EuGH seine Klarstellungen dazu wohl erst in rund eineinhalb Jahren vorlegen wird, meinte Grünen-Chef Werner Kogler am Donnerstag. „Durch die Vorlage beim EuGH erlangt unser Musterprozess europaweit Bedeutung.“ Man ermögliche damit eine europaweite Klärung, welche Pflichten Facebook beim Vorgehen gegen Hass und Hetze zu treffen hat und wie sich Betroffene dagegen wehren können. „Facebook ist derzeit die größte Hassplattform weltweit. Wenn wir hier erfolgreich sind, bedeutet das eine revolutionäre Änderung der Welt.“ Zugleich habe der OGH in der Sache selbst festgehalten, dass solche Postings zu unterbinden sind, betonte Kogler.

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