Datenschutz wandert aus kleinen Staaten ab
Datenschutz wandert aus kleinen Staaten ab
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Politik

Grünes Licht für neue Datenschutzbehörde

Auch weitere Materien mussten an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst werden. Dazu gehören das Parteiengesetz, das Volksgruppengesetz, das ORF-Gesetz und andere Mediengesetze sowie das Bundes-Personalvertretungsgesetz, so die Parlamentskorrespondenz. Die neue Datenschutzbehörde wird nicht nur als Kontrollstelle zur Überprüfung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften fungieren, sondern unter anderem auch für die Führung von Registrierungsverfahren, die Genehmigung von Datenübermittlungen ins Ausland, die Genehmigung von Datenverwendungen für wissenschaftliche oder statistische Zwecke und die Auskunftserteilung an Bürger zuständig sein.
Der Leiter der Datenschutzbehörde soll für jeweils fünf Jahre vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung bestellt werden.

Von der ursprünglich vorgesehenen Einrichtung eines Fachbeirats zur Unterstützung der Datenschutzbehörde wurde letztendlich abgesehen. Man wolle jeglichen Zweifel an der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde vermeiden, heißt es dazu in den Erläuterungen zu einem gemeinsam von SPÖ, ÖVP und FPÖ vorgelegten Abänderungsantrag. Unter dessen Berücksichtigung wurde die Novelle im Ausschuss einstimmig gebilligt.

Im Bereich des Vergaberechts verzichtet die Politik darauf, zur erstinstanzlichen Prüfung von Vergabeverfahren eine eigene Verwaltungsbehörde einzurichten. Vielmehr sieht der vom Verfassungsausschuss mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ gebilligte Gesetzentwurf vor, das Bundesverwaltungsgericht mit der bisher vom Bundesvergabeamt wahrgenommenen Aufgabe zu betrauen, Vergabeverfahren zu überprüfen. Neu ist darüber hinaus die grundsätzliche Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

Diverse Gesetze angepasst
An die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit mussten auch das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das Fernseh-Exklusivrechtegesetz, das Parteiengesetz und das Volksgruppengesetz angepasst werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf passierte den Verfassungsausschuss ebenfalls einstimmig.

Mit dem Gesetzespaket wird unter anderem der Auflösung des Bundeskommunikationssenats Rechnung getragen und dezidiert festgelegt, dass künftig ein Senat des Bundesverwaltungsgerichts für Berufungen gegen Entscheidungen der Kommunikationsbehörde KommAustria zuständig ist. Auch Beschwerden gegen Entscheidungen des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats sowie Beschwerden gegen die Bestellung eines Mitglieds der Volksgruppenbeiräte sind in Hinkunft an das Bundesverwaltungsgericht zu richten.
Aufgelöst wird schließlich auch die Personalvertretungs-Aufsichtskommission.

Um dennoch weiter eine staatliche Aufsicht über die Personalvertretung der im Bundesdienst beschäftigten Mitarbeiter zu gewährleisten, wird als Ersatz ab 2014 eine Personalvertretungsaufsichtsbehörde mit ähnlichem Aufgabenprofil eingerichtet. Auch dies passierte - nach Adaptierungen per Abänderungsantrag - den Ausschuss einstimmig.

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