
Keine Einigung auf EU-Datenschutzreform
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Österreich sei sehr glücklich mit dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission gewesen, der eine Balance gewahrt habe. Nunmehr gebe es aber die Besorgnis, dass sich dies zulasten von datenschutzrechtlichen Interessen verschoben habe, sagte Karl. Der irischen EU-Ratspräsidentschaft gelang es am Donnerstag nicht, auch nur einen generellen Grundkonsens in vier von zehn Verhandlungsbereichen sicherzustellen.
Rückfall hinter Bestimmungen von 1995 inakzeptabel
„Qualität ist wichtiger“, betonte Karl, die solchen Festlegungen zu einigen Prinzipien nicht zustimmen wollte. Es sei klar, dass die Neuregelung, welche eine lange Zeit Bestand haben sollte, nicht hinter die Regelung von 1995 zurückgehen sollte. Dies würden auch die meisten EU-Staaten so sehen. Der irische Innenminister
Alan Shatter sagte: „Wir sind uns einig, dass wir nicht hinter die Bestimmungen von 1995 zurückgehen wollen.“
Aus ganz gegensätzlichen Gründen als Österreich wollte auch der Vertreter Großbritanniens dem Papier der irischen EU-Ratspräsidentschaft nicht zustimmen. Justizminister Chris Grayling warnte, die von der EU geplante Reform des Datenschutzes habe gewaltige Auswirkungen auf die europäischen Unternehmen. Wenn diese zu stark belastet würden, leide die Wettbewerbsfähigkeit darunter und Europa drohe ein Verlust von Jobs. „Wir sollten nicht für Microsoft und Google Gesetze erlassen, sondern für unsere mittelständische Industrie“, sagte Grayling.
Inhaltlich ist für die EU-Datenschutzreform in Österreich das Bundeskanzleramt zuständig. Österreich hat einen generellen Prüfvorbehalt eingelegt. Ein besonderes Anliegen Österreichs sei die Ausgestaltung des betrieblichen Datenschutzes in jenen Fällen, in denen kein verpflichtender Datenschutzbeauftragter vorgesehen ist. Wenn es für diesen Bereich keine ausreichenden Garantien gebe, drohe der Entwurf hinter den Standard der geltenden Datenschutzrichtlinie zurückzufallen, was für Österreich nicht akzeptabel wäre, hieß es in Ratskreisen.
"Recht auf Vergessenwerden"
Demgegenüber hatte der Entwurf der
EU-Kommission eine Reihe von Neuerungen vorgesehen, etwa ein „Recht auf Vergessenwerden“, das sicherstellen soll, dass Informationen mit Personenbezug nach einer bestimmten Frist automatisch gelöscht werden. Die EU-Kommission will außerdem eine strenge Zweckbindung bei der Verwendung personenbezogener Daten und genau definierte Zustimmungserfordernisse.
Kritik an einer drohenden Verwässerung kommt auch aus dem EU-Parlament, das in dieser Frage mitentscheidet. Es gebe unter den Staaten starke Tendenzen, das Datenschutzpaket zu verwässern, es drohe die Gefahr, dass es hinter das Niveau von 1995 zurückfällt, sagte der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer (S). Österreich, Schweden, Frankreich und einige andere Staaten hätten daher einen Generalvorbehalt eingelegt. So habe die Hotellerievereinigung davor gewarnt, dass Google bezahlte Anzeigen vor tatsächlichen Suchergebnissen reihe, mitunter ohne eine klare Kennzeichnung, was Werbung sei.
Kritik: EU-Parlament wurde umgedreht
Eine Armada an Industrie-Lobbyisten habe das EU-Parlament und auch den EU-Ministerrat politisch „umgedreht“,
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