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Deutschland

Kritik an Mobilfunk-Datenspeicherung

Große Anbieter wie T-Mobile, Vodafone und E-Plus speicherten mindestens einen, maximal sechs Monate lang, welcher Mobilfunkkunde wann aus welcher Funkzelle wie lange mit wem telefoniert hat, schreibt die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf eine vertrauliche Aufstellung der Münchner Generalstaatsanwaltschaft. Die Unternehmen verstoßen damit nach Darstellung von Datenschützern gegen die Vorgaben eines Verfassungsgerichts-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung.

"Illegale Praxis"
Dem Bericht zufolge sind die sogenannten Verkehrsdaten bei mehreren großen Anbieter für 90 Tage vollständig verfügbar. Einzig der Anbieter O2 lösche das Gros der Daten bereits nach sieben Tagen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 geurteilt, dass die Unternehmen lediglich jene Daten erfassen und speichern dürfen, die sie für Abrechnungszwecke dringend benötigen. Alle anderen Daten müssten unverzüglich gelöscht werden.

Nach Ansicht von Datenschützern ist es deshalb unzulässig, den Standort eines Telefonteilnehmers oder die ankommenden Gespräche zu speichern, weil sie bei Inlandstelefonaten niemals berechnet würden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - ein Bündnis von Datenschützern, das sich seit Jahren gegen die anlasslose Speicherung der Telefondaten wehrt - bezeichnete die Praxis der Telefonanbieter als illegal. Der Arbeitskreis forderte den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar auf, die Unternehmen mit einem Bußgeld zu belegen.

Mobilfunkanbieter weisen Vorwürfe zurück
Die Mobilfunk-Anbieter wiesen die Vorwürfe zurück. „Wir verstehen die ganze Aufregung nicht“, hieß es etwa bei Vodafone. „Es ist eine lange gängige Praxis, die mit dem Datenschutzbeauftragten abgesprochen ist.“ Auch eine Sprecherin der Deutschen Telekom betonte: „Der Vorwurf ist unsererseits nicht nachvollziehbar.“ Ein E-Plus-Sprecher hieß es: „Eine auch nur “begrenzte„ Vorratsdatenspeicherung im Sinne der durch das Bundesverfassungsgericht untersagten Praxis findet nicht statt.“

Laut dem deutschen Telekommunikationsgesetz können Anbieter Verbindungsdaten bis zu sechs Monate lang speichern, soweit dies technisch oder für die Abrechnung nötig ist. Genau darauf berufen sich die Netzbetreiber. Zum Beispiel wenn ein Kunde später seine Mobilfunk-Rechnung beanstande, könnte es nötig sein, Verbindungsdaten oder Informationen über seinen Standort an einem bestimmten Tag nachzuschlagen. Oder wenn für bestimmte Tarifmodelle ermittelt werden müsse, ob der Kunde im Umkreis seines Wohnorts noch zu Festnetz-Konditionen mit dem Handy telefonieren dürfe.

In Branchenkreisen wird allerdings auch eingeräumt, dass diese innerbetriebliche Speicherung einen Nebeneffekt haben kann: Müssen die Anbieter ihre Informationen auf richterlichen Beschluss für Ermittlungsbehörden öffnen, gehören auch diese Daten dazu.

"Völlig unverhältnismäßig"
„Das bringt Millionen von Menschen in die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen, weil sie zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sind oder mit der falschen Person telefoniert haben“, kritisierte Ulrich Breuer vom AK Vorratsdatenspeicherung in der Zeitung. Völlig unverhältnismäßig nannte der Grünen-Netzpolitiker Malte Spitz die Speicherpraxis der Firmen. „Ich fordere alle betroffenen Unternehmen auf, diese Praxis schleunigst zu beenden“, verlangte er.

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