"Kunst hat Recht" feiert EuGH-Entscheidung
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Die Initiative "Kunst hat Recht" feiert in einer Aussendung die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs zur Urheberabgabe auf Computer und Drucker. Das europäische Höchstgericht hatte
Bislang ging man davon aus, dass dafür zumindest eine Kopierfunktion, beispielsweise ein Scanner, vorhanden sein muss. In Österreich wird für Drucker sowie für Multifunktionsgeräte eine Reprografieabgabe eingehoben. Bei Computern war die Abgabe nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Jahr 2009 nicht zulässig. Den Herstellern drohen nun bis zu 900 Millionen Euro an Nachzahlungen.
Vorteile für Nutzer
"Kunst hat Recht" sieht die Entscheidung als "Wegbereiter für die Festplattenabgabe". Die Festplattenabgabe ist stark umstritten, laut Mercedes Echerer, eine der Mitbegründerinnen der Initative, hätte die neue Gesetzgebung aber neben Verbesserungen für die Urheber auch Vorteile für die Nutzer: "Mit der Einführung der Festplattenabgabe wäre das Speichern von Werken auf externen Festplatten und Computern für die private Nutzung ohne explizite Zustimmung der Kunstschaffenden erlaubt."
Keine Entscheidung 2013
Für Gerhard Ruiss, Mit-Initiator von "Kunst hat Recht", sei die Anpassung der Leerkassettenvergütung nun der "nächste logische Schritt". Als Gegeninitiative hat sich die "Plattform für ein modernes Urheberrecht" platziert, die in einer österreichweiten Petition
- Druckerhersteller müssen 900 Mio. nachzahlen
- Festplattenabgabe kommt vorerst nicht
- Internet-Abgabe: Ja, gerne – aber wozu?
- "Scheiß Internet"-Preis für "Kunst hat Recht"
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