Jeff Bezos tritt heuer als Amazon-Chef ab, bleibt aber Chef des Verwaltungsrats.

Jeff Bezos tritt heuer als Amazon-Chef ab, bleibt aber Chef des Verwaltungsrats.

© REUTERS/JASON REDMOND

EU

Luxemburg will keine Steuerrückzahlung von Amazon

Luxemburg wehrt sich gegen die Aufforderung der EU-Kommission, 250 Mio. Euro an unzulässigen Steuervergünstigungen von Amazon zurückzuverlangen. Das Großherzogtum werde gegen die Entscheidung der Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) klagen, erklärte das Finanzministerium am Freitag. Der Vorwurf, Luxemburg habe Amazon einen "selektiven Vorteil" gewährt, treffe nicht zu.

Die EU-Kommission hatte Anfang Oktober argumentiert, Steuernachlässe für das US-Unternehmen in Luxemburg verstießen gegen europäische Regeln zu Staatsbeihilfen. Durch die Vergünstigungen seien fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert worden, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Amazon habe nur ein Viertel der Steuern gezahlt, die andere, lokale Unternehmen entrichten mussten, obwohl sie den gleichen nationalen Steuerregeln unterlagen. Dies sei nach EU-Beihilfevorschriften verboten.

Rechtskonform

Amazon wies die Vorwürfe bereits im Oktober zurück. Das Unternehmen habe "keine besondere Behandlung durch Luxemburg erhalten" und seine Steuern in Übereinstimmung mit nationalem und internationalem Recht gezahlt.

Die Affäre war durch die sogenannten LuxLeaks-Enthüllungen ins Rollen geraten. Anfang November 2014 hatte ein internationales Recherchenetzwerk detailliert über hunderte Fälle berichtet, in denen multinationale Konzerne in Luxemburg auf Kosten anderer EU-Länder Steuerzahlungen vermeiden. Dadurch kam damals auch der frisch gewählte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker unter Druck. Denn der Christdemokrat war fast zwei Jahrzehnte lang Finanzminister und Regierungschef von Luxemburg.

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