Max Schrems: Verfahren kommt wieder vor den EuGH
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Es ist ein Gerichtsverfahren, das sich bereits seit Jahren zieht: Max Schrems vs. Facebook. Der Datenschutz-Aktivist wandte sich ursprünglich mit einer Beschwerde an die irische Datenschutzbehörde. Sein Anliegen: Seine persönlichen Daten als Facebook-Nutzer seien in den USA nicht vor Massenüberwachung geschützt, daher müssen sie in Europa bleiben.
Irisches Höchstgericht
Deshalb landete das Verfahren im Februar 2017 ein zweites Mal vor dem irischen Höchstgericht. Facebook setzt seit dem Ende von „Safe Harbor“ bei der Übertragung der Daten von europäischen Nutzern in die USA auf die rechtliche Basis von sogenannten „Standardvertragsklauseln“. „Das US-Gesetz setzt voraus, dass Facebook der NSA bei der Massenüberwachung hilft, das EU-Gesetz verbietet genau das. Facebook ist daher unter Zugzwang, weil es beide Gesetze einhalten muss. Das ist ein rechtliches Dillemma, das auf lange Sicht aber gelöst werden muss“, erklärt Schrems in einer Presseaussendung (PDF).
Nun hat das irische Höchstgericht am Dienstag in Dublin eine Entscheidung getroffen. Das Fehlen von Rechtsmitteln in den USA für europäische Bürger könnte fundamentale europäische Rechte verletzen, wenn Daten in die USA geschickt werden, heißt es in dem Urteil. Und damit verweist das irische Gericht den Fall einmal erneut an den EuGH.
Schrems begrüßt in einer ersten Reaktion direkt nach der Verhandlung in Irland das Urteil: „Es ist wichtig, dass ein neutraler Gerichtshof außerhalb der USA die Fakten über die US-Massenüberwachung zusammenfasst.“ Aus der Sicht von Schrems hätte das Verfahren allerdings nicht zwingend erneut an den EuGH weitergeleitet werden müssen, weil die irische Datenschutzbehörde genügend Spielraum haben würde, den Datentransfer von europäischen Nutzerdaten zu stoppen. Die irische Datenschutzbehörde sieht hier allerdings ein „größeres Problem“ und wollte die Frage vom EuGH klären lassen. Das irische Höchstgericht gab diesem Wunsch der Behörde nun nach.
„Kein Problem“
Die Position Facebooks in der Causa ist ebenfalls klar: Der US-Konzern sieht „gar kein Problem“. Die Massenüberwachungsgesetze der USA würden keine EU-Gesetze verletzen, weil sie unter die Ausnahmeregelung der „nationalen Sicherheit“ fallen würden. Irland ist für den Fall deshalb für das Verfahren zuständig, weil das gesamte Geschäft des Konzerns außerhalb der USA und Kanadas aus Steuerspargründen über die separate Firma „Facebook Ireland Ltd“.
Das Verfahren in Irland ist nicht das Einzige, in dem Schrems gegen Facebook vorgeht. Während es bei der Causa in Irland dezidiert um die Massenüberwachung der USA geht, dreht sich das Verfahren in Österreich um den kommerziellen Missbrauch des Konzerns von Nutzerdaten. Auch hier ist ein Verfahren vor dem EuGH anhängig. Schrems bekämpft Facebook bereits seit 2011. Als 24-jähriger Jus-Student brachte er seine erste Beschwerde gegen den Konzern ein.
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