Gericht

Megaupload-Gründer erklärt sich für unschuldig

Der festgenommene Gründer der geschlossenen Internet-Tauschplattform Megaupload Kim Dotcom bleibt vorerst weiter hinter Gittern. Der Richter vertagte am Montag die Entscheidung über den Antrag der Verteidigung auf Freilassung gegen Kaution, wie der neuseeländische Rundfunk berichtete. Die Staatsanwältin Anne Toohey hatte sich dem Antrag der Verteidigung widersetzt und vor erhöhter Fluchtgefahr gewarnt. Auf Anordnung von Richter David McNaughton mussten alle Journalisten während der Anhörung den Saal verlassen.

Monatelanges Verfahren droht
Es geht dabei um einen amerikanischen Auslieferungsantrag. Das FBI wirft dem Deutschen Kim Dotcom und drei Mitarbeitern unter anderem Urheberrechtsverletzungen im Internet vor. Sie wehren sich gegen die Vorwürfe. Bei einem Schuldspruch drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft. Die Männer sind seit Freitag in Haft. Das Auslieferungsverfahren könnte Monate dauern, sagen Rechtsexperten.

Spendabler Kim Dotcom
Unklar ist nach wie vor wie Schmitz überhaupt in Neuseeland eine Aufenthaltsberechtigung erhielt. Die Insel mit nur vier Millionen Einwohnern verfolgt eine strenge Einwanderungspolitik und Schmitz war bereits vorbestraft. Nun muss sich auch der Chef der neuseeländischen Einwanderungsbehörde dafür rechtfertigen. Demnach habe man "charakterliche Nachteile" mit dem Vorteil für das Land aufgewogen. Den Vorteil für Neuseeland begründete man mit der spendablen Laune von Schmitz: über 10 Millionen Neuseeland-Dollar steckte er in Staatsanleihen und spendete an das Kinderhilfswerk und die Erdbebenopfer in Christchurch.

Traumhaus verwehrt
All das reichte offenbar um ihm den Status eines "erweiterten Investors" zu geben - für die neuseeländische Opposition nur eine Möglichkeit für "dubiose Personen" sich in Neuseeland einzukaufen. Allerdings habe man es ihm auch nicht zu einfach gemacht. Das berichtet der "New Zealand Herald". Denn Schmitz durfte sein 24 Hektar großes Traumanwesen zunächst nicht erwerben. Er erfüllte die "Good Character"-Kriterien nicht, die von Ausländern beim Landerwerb verlangt werden. Da half auch ein Feuerwerk im Wert von einer halben Million Neuseeland-Dollar nicht viel, das er als Argument anführte.

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