© Kurier / Gerhard Deutsch

Netzpolitik

Werbe-SMS von Mjam verärgern Nutzer

Update: Artikel wurde um Stellungnahme von Mjam ergänzt.

 

Der populäre Essenszustelldienst Mjam sorgte am Mittwoch für Aufregung mit einer SMS, die an zahlreiche Kund*innen geschickt wurde, wie der futurezone von mehreren Leser*innen gemeldet wurde. In der Nachricht wird der Mjam-eigene Online-Supermarkt Mjam Market mit einem Gutschein beworben. 

Die Zusendung stieß einigen Empfänger*innen sauer auf, war es doch das erste Mal, dass Mjam Werbung per SMS verschickt. Die Handynummer ist bei der Registrierung zwar Pflicht, allerdings wurde sie bislang nur von den Zusteller*innen genutzt, um Modalitäten bezüglich Bestellung oder Lieferung zu klären. 

Viele User*innen fragten sich auch, ob derartige Sendungen überhaupt zulässig seien, da Werbung per SMS und Telefon in Österreich streng reguliert sind. 

Datenschutzrichtlinie

Bei Bestellungen ist die Angabe der Handynummer ein Pflichtfeld. Bei der Registrierung muss man den Datenschutzrichtlinien zustimmen, in denen es heißt “Durch Ihre Einwilligung zum Erhalt von Marketingmaßnahmen erteilen Sie uns darüber hinaus die Einwilligung Ihnen werbliche Inhalte per SMS zukommen zu lassen. Sie erhalten von uns nur dann eine SMS, wenn Sie Ihre Einwilligung erteilt haben.”

Auf der Webseite der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH RTR heißt es zum Thema Werbe-SMS: “Ein Unternehmen darf jedoch an eigene Kunden SMS senden, wenn es die Telefonnummer im Zusammenhang mit einem Vertrag mit einem Kunden erhalten hat und ähnliche Produkte bzw. Dienstleistungen bewerben möchte. Die Empfängerin bzw. der Empfänger, also die Kundin bzw. der Kunde, muss aber schon im Vorhinein und auch bei jeder einzelnen Werbezusendung die Möglichkeit haben, diese abzulehnen.” Auf den entsprechenden Gesetzestext verweist man seitens der Behörde auch bei der konkreten Anfrage der futurezone. 

Anwalt: Eher nicht zulässig

Lukas Feiler, Datenschutz-Rechtsanwalt bei Baker McKenzie, erklärt auf Anfrage der futurezone, dass das Vorgehen von Mjam bzw. die Zusendung der SMS seiner Einschätzung nach nicht rechtskonform sei. 

Grundsätzlich sei die Zusendung von Werbe-SMS bei bestehenden Kunden zwar möglich - allerdings muss im Vorhinein eine eindeutige Opt-Out-Möglichkeit bestehen. Da sich eine solche mit aktuellem Stand nirgends auf der Mjam-Webseite oder im Kund*innenprofil findet - denkbar wäre etwa einfach eine Checkbox bei der Handynummer - ist das Versenden von Werbe-SMS nicht zulässig.

Wenn die Opt-Out-Möglichkeit nicht geboten wurde und auch sonst keine Einwilligung erteilt wurde, wäre die Zusendung von Werbe-SMS entsprechend rechtswidrig”. Eine Zustimmung zu den Datenschutzrichtlinien beim Registrationsprozess reicht als Zustimmung jedenfalls nicht aus, so der Jurist. Hintergrund ist, dass man den Account ohne Zustimmung gar nicht erstellen könne.

Dass Unternehmen auf diese Art und Weise SMS an bestehende Kund*innen verschicken sei laut Feiler ein “verbreitetes Phänomen”. Allerdings komme es selten zu Beschwerden. Betroffene Kund*innen können Anzeige beim Fernmeldebüro einbringen - der Strafrahmen beträgt bis zu 50.000 Euro.

Mjam entschuldigt sich

Bei Mjam spricht man in ein einer Stellungnahme gegenüber der futurezone von einem Versehen. So bereite man gerade vor, Kunden "die das möchten", via SMS zu kontaktieren. "Eine Anpassung unserer Datenschutzrichtlinien und technischen Flows ist aktuell in Bearbeitung", so Mjam.

Im Zuge dieser Vorbereitungen wurde "irrtümlich bereits eine SMS verschickt, was zu diesem Zeitpunkt nicht passieren hätte dürfen". "Wir sind der Sache nachgegangen, und werden unsere Mitarbeiter*innen entsprechend schulen damit sich dieser Vorfall nicht wiederholt", so Mjam weiter.

Der Dienst bitte betroffene Kund*innen um Entschuldigung und arbeite mit den Behörden zusammen. "Der sichere Umgang mit Kundendaten ist für Mjam von oberster Priorität", so der Dienst abschließend.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Thomas Prenner

ThPrenner

Beschäftigt sich mit Dingen, die man täglich nutzt. Möchte Altes mit Neuem verbinden. Mag Streaming genauso gern wie seine Schallplatten. Fotografiert am liebsten auf Film, meistens aber mit dem Smartphone.

mehr lesen
Thomas Prenner

Kommentare