Mobilfunker verrechnen Festplattenabgabe beim Handykauf
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr!
Mit Telering und T-Mobile verrechnen künftig die ersten heimischen Mobilfunker die umstrittene "Speichermedienvergütung ", auch bekannt als Festplattenabgabe. Pauschal werden bereits seit einigen Wochen drei Euro beim Kauf eines neuen Smartphones oder Handys verrechnet, unabhängig von der Größe des verbauten Speichers. Die Urheberrechtsnovelle, die die umstrittene Regelung beinhaltet, wurde bereits im Vorjahr beschlossen. Bislang war aber kein Fall bekannt, in dem ein Mobilfunker oder Elektronikhändler die Mehrkosten ausdrücklich an den Konsumenten weiterreichte.
Druck auf Mobilfunker
Bereits 2014 warnten die Mobilfunker geschlossen vor der Festplattenabgabe, da diese eine Mehrbelastung darstellen würde und die Preise für Smartphones um bis zu 30 Euro erhöhen könnte. Im Urheberrecht sind nun jedoch nur 35 Cent bis maximal fünf Euro an Abgaben pro Speichermedium vorgesehen. Die Festplattenabgabe erweitert die Leerkassettenabgabe auf digitale Speichermedien, allerdings erhofft man sich aufgrund der weiten Verbreitung deutlich höhere Einnahmen.
Wenn der Käufer glaubwürdig machen kann, dass er die gekauften Geräte nicht für die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke verwendet, kann man theoretisch die Abgabe zurückfordern. Doch die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana sträubt sich derzeit gegen derartige Anträge. Offenbar hofft man auf rechtliche Klarheit, wie der Nachweis zu erbringen ist.
Kommentare