Urteil

Neuseeland: Kim Dotcom darf an USA ausgeliefert werden

Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom hat beim Kampf gegen seine drohende Auslieferung an die USA einen weiteren Rückschlag erlitten. Ein Gericht in der neuseeländischen Stadt Auckland bestätigte am Montag eine Entscheidung der Vorinstanz, wonach der 43-Jährige den amerikanischen Behörden übergeben werden darf.

Sein Anwalt kündigte umgehend an, auch das jüngste Urteil anzufechten. Die Entscheidung sei "äußerst enttäuschend". Ermittler werfen Dotcom vor, mit der inzwischen geschlossenen Tauschbörse Megaupload die Film- und Musikbranche um Einnahmen von einer halben Milliarde Dollar gebracht zu haben. Seine Anwälte argumentieren dagegen, Megaupload sei ein Internetdienstleister gewesen und rechtlich nicht dafür verantwortlich, welche Dateien Kunden hochladen. In den USA werden Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, unter anderem Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche vorgeworfen.

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