Verteidigungsminister Klug wird über eine mögliche Zusammenarbeit österreichischer Stellen mit dem US-Geheimdienst NSA wohl weiter schweigen.
Verteidigungsminister Klug wird über eine mögliche Zusammenarbeit österreichischer Stellen mit dem US-Geheimdienst NSA wohl weiter schweigen.
© APA/MATTHIAS BALK

Österreich

NSA-Affäre: "Minister zur Verschwiegenheit verpflichtet"

Das Schweigen von Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) im zuständigen vertraulichen Unterausschuss in Bezug auf Kooperationen mit dem US-Nachrichtendienst NSA ist aus Gründen der nationalen Sicherheit gerechtfertigt. Das sagt der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk am Mittwoch.

„Der Minister kann und ist sogar verpflichtet, sich auf die Verschwiegenheitspflicht zu berufen“, betonte Funk. Er müsse selbst beurteilen, inwieweit er Angaben machen darf und kann. Selbst die Auskunft, ob es einen Vertrag zu einer Kooperation mit der NSA gibt, könne darunter fallen, auch wenn der Minister die Geheimhaltung dann „relativ niederschwellig“ ansetze.

Opposition fordert Auskünfte

Die Opposition fordert seit Bekanntwerden der NSA-Affäre Auskünfte zu einer möglichen Zusammenarbeit des österreichischen Heeresnachrichtenamts mit der NSA oder anderen ausländischen Diensten. Verteidigungsminister Klug hat laut der Opposition Informationen dazu im zuständigen vertraulichen Unterausschuss bisher verweigert.

Es unterliege der parlamentarischen Kontrolle, dass der Verteidigungsminister begründet, warum er diese Informationen nicht preisgeben kann, „aber da kommen wir in einen Kreis hinein“, meinte Funk. Es wären keine geschützten Informationen mehr, wollte man beurteilen, ob die Begründung gerechtfertigt ist.

Im Bundesverfassungsgesetz heißt es zum Ständigen Unterausschuss zur „Überprüfung von nachrichtendienstlichen Maßnahmen zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung“: Das Recht, Einsicht in einschlägige Unterlagen zu verlangen, gelte „nicht für Auskünfte und Unterlagen, insbesondere über Quellen, deren Bekanntwerden die nationale Sicherheit oder die Sicherheit von Menschen gefährden würde“.

Der Ausschuss steht zwar unter Geheimhaltung, bei gewissen Informationen gehe die Verfassung dennoch davon aus, dass das Risiko nicht eingegangen werden könne, dass diese - auch wenn es rechtswidrig wäre - an die Öffentlichkeit kommen, so Funk.

"Entzieht sich der Kontrollierbarkeit"

„Spionagetätigkeiten der NSA oder anderer Dienste, die sich auf Österreich erstrecken, entziehen sich in Wahrheit der Kontrollierbarkeit“, so Funk. In Bezug auf die Forderung der Opposition, dass sich die Präsidiale des Nationalrats einschalten soll, meinte er, „ich wüsste nicht, in welche Richtung das gehen soll“. Das Parlament habe zwar die Möglichkeit, den Minister vor den Ausschuss zu laden, dieser könne sich aber wiederum auf die Verschwiegenheitspflicht berufen.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) hatte angekündigt, das Thema in der nächsten geplanten Sitzung der Präsidiale am 12. Dezember zu besprechen und vor Weihnachten mit den Sicherheitssprechern der Parlamentsfraktionen darüber zu sprechen. Der Vorsitzende des Landesverteidigungsausschusses, Mario Kunasek (FPÖ), hatte kritisiert, dass Klug „nicht einmal einen Grund“ genannt hatte, warum er die Auskunft verweigerte.

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