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Deutschland

Offener Brief gegen Leistungsschutzrecht

Der Bundesrat will sich am Freitag mit dem Leistungsschutzrecht (LSR) befassen. Nach dem Gesetz können Verlage eine Lizenz von anderen Unternehmen verlangen, die Verlagsinhalte im Internet verwenden. „Kleinste Textausschnitte" sind jedoch von der Lizenzpflicht ausgenommen. Die Vorgaben des Gesetzes seien viel zu unklar, kritisieren Gegner. Die Unterzeichner des Aufrufs befürchten „komplizierte und umfangreiche Lizenzverhandlungen", bei denen kleinere Anbieter gegenüber Großen benachteiligt seien. Zudem sei unklar, wer unter den Schutz des Gesetzes falle, also als „Presseverlag" im rechtlichen Sinne gelte.

Die Gegner fürchten zudem, dass die eigentlichen Urheber, also Journalisten, Fotografen oder Grafiker, wenig von möglichen Einnahmen abbekommen würden. Der Deutsche Journalisten-Verband forderte ebenfalls eine Absage des Bundesrats.

Das Leistungsschutzrecht wurde am 1. März vom Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschlossen, die Opposition und einige Netzpolitiker der Koalition stimmten dagegen. SPD-Politiker kündigten nach der Abstimmung im Bundestag an, das Gesetz im Bundesrat stoppen zu wollen. Das LSR ist jedoch nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer kann allerdings den Vermittlungsausschuss anrufen und damit das Inkrafttreten des Gesetzes zunächst verzögern. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition könnte dann wiederum einen Einspruch der Länder im Bundestag überstimmen.

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