© Marc Femenia

Urteil

OGH: Links zu Torrents rechtfertigen Netzsperren

Die Provider müssen demnach Sperraufforderungen auch dann nachkommen, wenn eine Seite selber keine illegalen Inhalte, sondern nur Magnet-Links zu Torrents bereitstellt. Anlass für das Urteil war die Seite "Pirate Bay", deren Sperrung der OGH mit dem Urteil bestätigt. In der Begründung heißt es, dass das Anbieten eines Torrent-Verzeichnisses auf Online-Plattformen bereits eine öffentliche Wiedergabe sei. Bei urheberrechtlich geschützten Inhalten reicht damit das Verweisen auf Torrents bereits aus, um eine Netzsperre zu rechtfertigen.

Kritik

Dass Seiten wie die Pirate Bay selber keine urheberrechtlich geschützten Inhalte anbieten, ist für den OGH belanglos, genau wie die Tatsache, dass über entsprechende Plattformen auch Links zu legalen Inhalten, etwa Open-Source-Software, verbreitet werden. Rechtlich unbednkliche Inhalte können laut Urteil nämlich ohne Probleme auf anderen Plattformen weiterverbreitet werden. Die Pirate Bay spezialisiere sich zudem hauptsächlich auf urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie schon der Name der Seite nahelege, heißt es im Urteil.

Das Urteil wurde bereits Ende Oktober gesprochen, ist aber erst jetzt im Rechtsinformationssystem zu finden. Die ISPA und die Mobilfunkbetreiber haben sich gegen eine breite Auslegung des Anbietens geschützter Inhalte gewehrt und argumentiert, dass Pirate Bay und Co eben keine Inhalte anböten und auch legale Daten verteilten. Dementsprechend enttäuscht zeigt sich die ISPA in einer Aussendung zum Urteil. Die ISPA fürchtet, dass der OGH mit seinem Urteilsspruch viele weitere Online-Angebote zur Zielscheibe für Netzsperren macht und fürchtet negativen Einfluß auf die weitere Entwicklung des Internets.

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