© Sacha Höchstetter für Playboy August 2017

Copyright

Playboy verklagt Boing Boing wegen eines Links

Boing Boing wird von Playboy verklagt, weil es auf der Nachrichten-Website einen Link zu einer Imgur-Bildergalerie sowie einem YouTube-Video mit Playmates veröffentlicht hat. Boing Boing hat die Bildergalerie nicht selbst gemacht, sondern nur darüber berichtet. Das News-Portal selbst bezeichnet die Klage als „bizarr“, weil Verlinkungen in der Medienbranche eine übliche Praxis unter Blogs und großen Medienunternehmen gleichermaßen seien und das der üblichste Weg sei, über den Menschen online Informationen beziehen.

Links gehören zum Web dazu

„Boing Boings Bericht und Kommentar über die Playboy-Fotos ist geschützt durch das Fair-Use-System im Copyright-Gesetz. Wir bitten das Gericht, die Klage abzuweisen. Journalisten, Wissenschaftler, Forscher und normale Menschen im Web haben das Recht, auf Material zu linken, ohne dass sie deswegen verklagt werden“, so der EFF Anwalt Daniel Nazer, wie „engadget“ berichtet.

Wenn Playboy den Fall tatsächlich gewinnen würde, hätte das große Auswirkungen auf jedes News-Outlet in den USA, das auf Inhalte anderer Anbieter linkt.

Ähnliche Versuche in Europa

In Europa gibt es mit dem Leistungsschutzrecht ähnliche Vorstöße auf EU-Ebene. Verlinkt Google, Facebook oder ein anderer Internetkonzern etwa auf einen Nachrichten-Artikel und zeigt eine kurze Vorschau (beispielsweise mit Titel, Bild und Teaser) an, müsste man dafür bezahlen, heißt es in dem Vorschlag zur Urheberrechtsnovelle.

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