Pornos auf Firmen-PC: Unternehmen darf Computer durchsuchen
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Mit der Durchsuchung persönlicher Daten eines Angestellten auf dessen Firmenrechner hat das französische Bahnunternehmen SNCF nicht gegen das Recht auf Privatsphäre verstoßen. Das urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az. 588/13).
Pornos und gefälschte Dokumente
SNCF hatte den Computer in Abwesenheit des Mannes beschlagnahmt und darauf zahlreiche pornografische Inhalte und gefälschte Dokumente mit dem offiziellen Logo des staatlichen Bahnunternehmens gefunden. Der Angestellte verlor daraufhin seinen Job. Er klagte sich durch die Instanzen und scheiterte nun auch vor dem Straßburger Gericht.
Der Mann habe die durchsuchten Ordner nicht klar als privat gekennzeichnet, hieß es in der Urteilsbegründung. Damit habe sein Arbeitgeber SNCF gemäß französischer Gesetzgebung das Recht gehabt, die Ordner zu durchsuchen.
Darf nicht jeder
Aus dem Urteil lässt sich aber nicht ableiten, dass nun generell Arbeitgeber auch in anderen Ländern Firmenrechner durchsuchen dürfen, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Entscheidend sei stets, welche Regeln das nationale Recht für solche Durchsuchungen vorsehe.
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