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Recht

Prozess gegen Nazi-Musik im Netz

Der Staatsschutzsenat des Landgerichts verhandelt wegen Volksverhetzung, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Verbreitens von Nazi-Musik gegen die Angeklagten, die aus verschiedenen Bundesländern stammen, unter anderem aus Berlin und Sachsen.

In der mehr als hundert Seiten umfassenden Anklageschrift sind rassistische, gewaltverherrlichende und zum Teil in der Bundesrepublik verbotene Lieder aufgelistet. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln. Durch Beschimpfung und Verleumdung werde die Menschenwürde dieser Personen angegriffen.

Die vier Frauen und sechs Männer im Alter von 24 bis 37 Jahren sollen von Januar bis Juni 2011 überwiegend als Moderatoren Titel im Internet verbreitet haben, die nach Anmeldung für jedermann frei zugänglich gewesen seien. Die Polizei hatte den Sendebetrieb seinerzeit in einer deutschlandweiten Aktion gestoppt. Zwei der Angeklagten sollen das Radio mit Spenden unterstützt haben.

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