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Urheberrecht

Rechner für die "Festplattensteuer" gestartet

Noch vor der Sommerpause soll im Parlament die Urheberrechtsnovelle beschlossen werden. Sie beinhaltet auch eine Neuregelung der Speichermedienvergütung und soll am 1. Oktober in Kraft treten. Die NEOS haben nun unter der Adresse Festplattensteuer.at eine Website gestartet, auf der sich jeder ausrechnen kann, wie viel er bei Einkäufen von PCs, Handys, Tablets und Smartphones an Speichermedienvergütung bezahlen muss. Angezeigt wird auch, an wen die Abgabe verteilt wird und wie viel letztlich Künstler davon bekommen.

Maximalsätze

Bei dem Rechner gehen die NEOS davon aus, dass die im Gesetz festgehaltenen Maximalsätze verrechnet werden. Im Gesetzestext ist dazu festgehalten, dass die Vergütung im Normalfall sechs Prozent des Preisniveaus für Speichermedien und elf Prozent des Preisniveaus für Geräte nicht übersteigen darf. Sie muss auch auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Private können Abgabe zurückfordern

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes haben Privatpersonen aber erstmals auch das Recht, die Abgabe zurückzufordern, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie die Medien und Geräte nicht zur privaten Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte nutzen. Dabei stellen sich aber einige Fragen.

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