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Urheberrecht

Regierung will Festplattenabgabe und Leistungsschutzrecht

Ein von NEOS-Abgeordnetem Niko Alm im Internet veröffentlichter Entwurf zum neuen Urheberrechtsgesetz sorgt für Aufregung: In dem undatierten Papier ist sowohl von einer „Speichermedienvergütung“ (Festplattenabgabe) als auch dem Leistungsschutzrecht die Rede. Aus dem zuständigen Justizministerium hieß es jedoch, dass es sich lediglich um einen von mehreren Fachentwürfen handle.

Einzig die in dem Papier ebenfalls ausgearbeitete Novelle zu „verwaisten Werken“ sei fixer Bestandteil einer geplanten Urheberrechtsreform, da es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handle, so eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch. Diese müsse bis 29. Oktober erfolgen. „Ob und welche weiteren Fragen mitbehandelt werden, ist Gegenstand der politischen Gespräche“, heißt es zu den anderen Punkten. Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) hatte am Montag im Kulturausschuss gemeint, dass es „noch einige Hürden zu überwinden“ gebe, er sei aber „sicher, dass dies bald gelinge“.

Leistungsschutzrecht und Festplattenabgabe

Diese umfassen etwa den „Schutz der Hersteller von Zeitungen oder Zeitschriften“, also das vielfach geforderte Leistungsschutzrecht, das Herausgeber von Medieninhalten vor Suchmaschinenangeboten wie etwa Google News schützen soll. Weiters Eingang gefunden hat in den Entwurf auch „Tarife für Geräte und Speichermedien“: Allerdings sollten demnach die Verwertungsgesellschaften vor Geltendmachung von neuen Vergütungen empirische Untersuchungen über die „tatsächliche Nutzung der Geräte oder Speichermedien“ durchführen und auf deren Grundlage über „angemessene Vergütungshöhe“ verhandeln.

Reaktionen

Prompt meldeten sich auch mehrere Befürworter und Gegner der Festplattenabgabe zu Wort. „Ein Entwurfsergebnis, das sich in jeder Hinsicht sehen lassen kann“ ortet Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen Autoren. „Auch die größten Kritiker der Speichermedienvergütung der letzten Jahre, die Bundesarbeitskammer und die Wirtschaftskammer Österreich können mit dem jetzigen Entwurf zufrieden sein, ihre Forderungen haben genauso Niederschlag in der Novelle gefunden wie die Ansprüche der Künstlerinnen und Künstler“, so Ruiss in einer Aussendung.

Die Initiative für Netzfreiheit ist weniger begeistert: „Wir sehen mehrere negative Punkte“, wird Markus Stoff auf „derstandard.at“ zitiert. Es handle sich um einen „sehr einseitigen Entwurf, der auf Geldbeschaffung auf Kosten der Nutzer“ abziele. Auch der NEOS-Abgeordnete Alm äußerte Kritik: Ihn störe etwa, dass das Gesetz die Verwertungsgesellschaften zu einer empirischen Studie verpflichte - sie aber nicht vor Beschluss des Textes durchführen wolle.

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