Urheberrecht

Schutzfristverlängerung für Musik fix

Das Leistungsschutzrecht auf Tonaufnahmen soll künftig 70 Jahre geschützt werden - und damit 20 Jahre länger als bisher. Darauf einigten sich die zuständigen EU-Botschafter am Mittwoch in Brüssel, wie ein EU-Diplomat sagte. Formell müsse der Beschluss aber noch am 12. September bei einem Treffen von EU-Ministern abgesegnet werden. Die Verlängerung greift nach Angaben des Diplomaten auch rückwirkend - und könnte damit auch Stars wie den Beatles und deren Erben mehr Einnahmen bescheren.

Das EU-Parlament stimmte im Jahr 2009 dem Vorschlag der EU-Kommission, eine Schutzfristverlängerung von Tonaufnahmen durchzuführen, zu. Statt den angestrebten 95 Jahre einigte man sich auf 70 Jahre. Doch im EU-Rat gab es Proteste und die Verlängerung kam bisher nicht zustande. Im Februar begann der Widerstand der dänischen Regierung zu bröckeln, auch Portugal lenkte ein. Dadurch wure eine so rasche Einigung überhaupt erst möglich.

Musikindustrie profitiert
In der EU gilt derzeit eine Frist für Tonaufnahmen von 50 Jahren (nach der Aufnahme beziehungsweise der ersten Veröffentlichung), bis das Leistungsschutzrecht erlischt. Von einer Schutzfristverlängerung würden nicht die Urheber selbst profitieren, sondern die Musikindustrie. Laut einem Dossier zur Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen (PDF) von iRights.info würden 80 Prozent der an den Werken beteiligten ausübenden Künstler leer ausgehen.

"Nicht die ausübenden Künstler, sondern die vier Major-Labels Universal, Sony BMG, Warner Music und EMI sind im Besitz fast aller Rechte, deren Schutzfrist verlängert werden soll. Sie streichen bis zu 72 Prozent, das erfolgreichste Fünftel der Künstler zu weiteren 24 Prozent alle Einnahmen aus Aufnahmen ein. Die verbleibenden vier Prozent verteilen sich auf 80 Prozent der ausübenden Künstler", heißt es in dem Dossier.

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