Durchsuchungsbeschluss

"Servergate": Erster Erfolg für Piratenpartei

Bei dem Beschluss handele es sich "um eine allgemeine Beschlagnahme-Anordnung, die jeglichen Bezug zum konkreten Beweisgegenstand (...) vermissen lasse." Das Landgericht hob den Beschluss allerdings nicht auf, sondern schränkte ihn lediglich auf das Maß ein, in dem er nach Ansicht des Gerichtes hätte ergehen dürfen. Auch dagegen hat die Partei eine Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht Frankfurt nun zu befinden hat. Das teilte die Piratenpartei am Donnerstag mit.

Laut dem Vorsitzenden der Piratenpartei Deutschland, Sebastian Nerz, sei eine solche nachträgliche Korrektur eines Durchsuchungsbeschlusses nicht möglich. "Ein Durchsuchungsbeschluss muss so konkret sein, dass die ihn ausführenden Polizeibeamten zweifelsfrei wissen, was sie durchsuchen und gegebenenfalls auch beschlagnahmen dürfen.

"Rechtswidrig" als Ziel
Das ist bei einer nachträglichen Richtigstellung gerade nicht möglich", argumentiert Nerz. Unbeanstandet lies das Landgericht zudem, dass der Durchsuchungsbeschluss erlassen wurde, bevor ein förmliches Rechtshilfeersuchen vorlag. Nerz hofft nun, dass das Oberlandesgericht den Durchsuchungsbeschluss als rechtswidrig einordnet.

Aufgrund der

waren fast einen ganzen Tag lang viele Server der Piratenpartei offline. Davon betroffen waren die Website der Piratenpartei Deutschland sowie der Landesverbände Rheinland-Pfalz, Nordrhein Westfalen und Saarland. Außerdem konnten die Mailserver und viele weitere IT-Dienste vorübergehend nicht angeboten werden.

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