Social Media

Studie: Facebook-Verbot des ORF ist "unsinnig"

Der ORF bekommt durch eine aktuelle Studie Rückenwind für seinen Kampf gegen das sogenannte Facebook-Verbot. Die vom ORF in Auftrag gegebene Studie über „Die Rolle öffentlich-rechtlicher Medien im Internet", die am Montag präsentiert wurde, erklärt die derzeit geltenden gesetzlichen Beschränkungen für „schlichtweg unsinnig". Das geltende Gesetz „beschränkt die Öffentlich-Rechtlichen in einer crossmedialen Welt auf einen konventionellen Medienstrom", so Studienautor Viktor Mayer-Schönberger. Das ist, als würde man diesen Medien in Zeiten des Farbfernsehens vorschreiben, nur in schwarz-weiß zu senden.

Gesetzliche Regelung "absurd"
Das Grundproblem ortet Mayer-Schönberger im „fehlenden Verständnis der Politik für das Internet selbst" und der Rolle, die den öffentlich-rechtlichen Sendern für ihre Netzaktivitäten zugeordnet wird. Als absurd bezeichnete der Studienautor bei der Präsentation der Ergebnisse in Wien die gesetzliche Regelung, dass Inhalte nur zeitlich befristet im Internet angeboten werden dürfen. Schließlich sei es ein Kernelement des Internets, dass Inhalte langfristig vorhanden und zugänglich sind. Auch der Leiter der Fachhochschule für Journalismus und Medienmanagement in Wien, Reinhard Christl, kritisierte zeitliche und quantitative Beschränkungen im Internet als „sinnlos und bizarr".

Umfangreiche Kritik
Auch dass der ORF nur sendungsbegleitende Inhalte im Internet anbieten darf, findet Mayer-Schönberger nicht nachvollziehbar. Der Medienwissenschafter kritisierte auch, dass digitale Navigationshilfen, wie etwa Google, so konzipiert sind, „dass sie uns nur das zeigen, was wir auch sehen wollen und nicht dazu beitragen, dass wir unsere Meinung überdenken". Public Value im Internet müsse heißen, dass man eine neue Form der digitalen Navigation anbietet, um die Welt auch im öffentlich-rechtlichen Sinn so zu zeigen, wie sie ist, so Mayer-Schönberger. Weiters müsste den öffentlich-rechtlichen Sendern die Kommunikation mit den Usern erlaubt sein und damit die Generierung von Inhalten.

Versorgungsauftrag
Die Politik forderte Mayer-Schönberger auf, „die geltenden Beschränkungen dringend zu überdenken - sie sind schlichtweg unsinnig". Gleiches attestierte auch der Salzburger Kommunikationswissenschafter Roman Hummel, der auf den Versorgungsauftrag des ORF verwies. „Wenn der ORF die Verpflichtung hat, in der Öffentlichkeit gehört zu werden, dann muss er auch die Berechtigung haben, in den neuen Medien tätig zu sein."

Mayer-Schönberger sieht auch die Regulierungsbehörde in der Pflicht: Sie dürfe nicht nur die Vorgaben des Gesetzgebers überwachen, sondern Feedback über Effektivität und Effizienz des Regulierungsrahmens leisten. Und die öffentlich-rechtlichen Medien selbst müssten ihre Strukturen und Prozesse dahingehend anpassen, dass sie - sobald die Internet-Beschränkungen fallen - „ihre gesamtpolitische Aufgabe im Sinne von Public Value gerade auch im Internet und crossmedial erfüllen".

ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz fühlt sich von den Studienergebnissen bestätigt, wie er in einer Aussendung betonte. „Die wissenschaftlichen Erkenntnisse bestätigen nun die Position des ORF, auf allen Plattformen, also auch im Internet, die Österreicher mit Content und Programm zu versorgen."

Mehr zum Thema

  • ORF will gegen Facebook-Verbot ankämpfen
  • ORF: Facebook-Auftritte gesetzeswidrig

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare