T-Mobile USA: Langer Rechtsstreit erwartet
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© Benjamin Sterbenz

Gesetz

TKG-Novelle nimmt nächste Hürde im Parlament

Die neuen EU-Vorschriften, die in der TKG-Novelle verankert worden sind, geben den Unternehmen und Verbrauchern neue Rechte in Bezug auf Telefon- und Mobilfunkdienste und den Internetzugang. Dazu gehören etwa das Recht der Kunden, den Telekommunikationsbetreiber innerhalb eines Tages ohne Änderung der Telefonnummer zu wechseln, der Anspruch auf klarere Informationen über die angebotenen Dienstleistungen und ein besserer Online-Datenschutz. Ein Fall wie der Drei-Kundin Katharina K., die 600 Euro für 6 Gigabyte für mobiles Internet nachzahlen musste, dürfte damit eigentlich nicht mehr vorkommen.

RTR mit mehr Rechten
„Telefon- und Datendienste haben im Leben der einzelnen einen enormen Stellenwert. Deshalb wollen wir mit der Novelle deutlich mehr Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten schaffen“, erklärt die zuständige Infrastrukturministerin Doris Bures am Dienstag.

Denn jährlich wenden sich mehr als 4.400 Konsumenten an die Rundfunk-und Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) mit Beschwerden über hohe Telefonrechnungen. Davon entfielen im Vorjahr 1.300 auf hohe Rechnungen für Datendienste. Die RTR bekommt durch die Novelle die Möglichkeit, Telekom-Betreiber dazu zu verpflichten, "wirksame Kontrollinstrumente" zur Verfügung zu stellen.

Netzneutralität und Folgen
Auch das Recht auf eine Papierrechnung sowie die Richtlinien zur Netzneutralität werden in der TKG-Novelle festgeschrieben. Kunden von Handy- und Internetfirmen sollen dadurch ohne Mehrkosten eine Papierrechnungen bekommen.

Vor Vertragsabschluss müssen Kunden zudem über die genaue Art der Dienste, die eingesetzte Verkehrssteuerung und deren Folgen für die Dienstqualität informiert werden. Falls die Mindestqualität der angebotenen Dienste nicht erreicht wird, soll es künftig eine Rückerstattung geben.

Auch die Mindestlaufdauer der Erstverträge wird begrenzt. Beim Erstabschluss eines Vertrags darf sie höchstens 24 Monate betragen. Zudem müssen die Anbieter den Verbrauchern die Möglichkeit geben, auch einen Vertrag über maximal 12 Monate zu schließen.

Späte Umsetzung
Die EU hatte die Länder, die die EU-Vorschriften noch nicht umgesetzt hatten, im Juli gemahnt (

). Sie hatten den insgesamt 20 Ländern, unter denen sich auch Österreich befand, zwei Monate Zeit gegeben, zu antworten. Das österreichische Infrastrukturministerium hatte bereits damals angekündigt, dass die Novelle voraussichtlich "noch im Sommer" beschlossen werde. Dies ist nun - spät, aber doch - geschehen.

Die TKG-Novelle wird voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft treten, wenn sie vom Nationalrat beschlossen wird.

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