© Gregor Gruber, futurezone

Urheberrecht

"Unausgegoren": Breite Kritik an Festplattenabgabe

"Völlig unausgegoren", so lautet die erste Reaktion der österreichischen Verwertungsgesellschaften zu dem am Dienstag vorgelegten Entwurf zur Urheberrechtsnovelle, die unter dem Titel Speichermedienabgabe" auch die umstrittene Festplattenabgabe enthält.

Die Speichermedienvergütung sei zwar ein "wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sie bleibe aber hinter den Erwartungen der Kunstschaffenden zurück. Die Verwertungsgesellschaften stoßen sich an einer ihrer Meinung nach "verfassungs- und europarechtswidrigen" Begrenzung der Tarife auf sechs Prozent des Kaufpreises der Speichermedien und an der Deckelung des jährlichen Aufkommens auf 29 Millionen Euro (inklusive Reprografieabgabe).

"Von Lobbys breit treten lassen"

Auch die NEOS können der Speichermedianabgabe wenig abgewinnen. Offensichtlich habe sich die Bundesregierung von den Lobbyorganisationen breit treten lassen und versuche nun verzweifelt vom Fehlen einer zukunftsorientierten Urheberrechtsreform abzulenken, indem sie allen Telefon-, Computer- und Kameranutzern Geld abpresse, wird der medienpolitische Sprecher der Partei, Niko Alm, in einer Aussendung zitiert.

„Mit der Festplattenabgabe will die Regierung die Kunstschaffenden für Verluste entschädigen, die durch das Kopieren geschützter Inhalte im Internet entstanden sind", sagt der Kultursprecher der Grünen, Wolfgang Zinggl. Diese Abgabe werde den meisten Kunstschaffenden aber nicht viel bringen.

Eine Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch den Justizminister zeige, dass mehr als die Hälfte aller Bezugsberechtigten aus der Leerkassettenvergütung im Jahr 2013 weniger als einen Euro erhalten hat. "Und die Zahlen der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana lassen ein Superstarsystem erkennen, bei dem die Kluft zwischen wenigen, die Tantiemen kassieren und sehr vielen, die so gut wie nichts bekommen, immer größer wird", so Zinggl.

"Konsumten zahlen doppelt"

„Nur ein Reförmchen statt einer mutigen Erneuerung des Urheberrechts“, sagt Silvia Angelo, Leiterin der AK Wirtschaftspolitik zum jetzt vorliegenden Entwurf für die sogenannte Speichermedienabgabe. Die AK hat sich in den letzten vier Jahren, seit der Rechtstreit um die Speichermedienabgabe tobt, immer ein Vergütungsmodell gewünscht, das Konsumenten nicht doppelt- und dreifach zahlen lässt. Denn: Speicher sind heute schon in fast allen Geräten, die wir täglich verwenden und ohne, dass wir dabei immer urheberrechtlich geschützte Werke nutzen. „Warum sollen Konsumenten bestraft werden, weil sie private Fotos oder Dokumente auf ihrem PC haben?“ so Angelo. Eine ähnliche Kritik kam auch aus der futurezone-Redaktion.

"Husch-Pfusch-Gesetz"

Das ebenfalls in der Novelle enthaltene Leistungsschutzrecht, das Suchmaschinen verpflichtet an Zeitungsverlage Geld abzuführen, stößt ebenso auf wenig Gegenliebe. Der Regierungsentwurf sei noch schlechter als das deutsche Leistungsschutzrecht, das gemeinhin als Flop gilt, befindet der Österreichische Journalistenclub (ÖJC). Es diene den Verlagen und nicht den Journalisten und Autoren, so der Journalistenclub. ÖJC-Präsident Fred Turnheim sprach von einem “Husch-Pfusch-Gesetz” und einem “Kniefall der Regierung vor den Verlegern”.

Naturgemäß kann auch Google, als Hauptbetroffener des Leistungsschutzrechtes, dem Gesetzesentwurf wenig abgewinnen. "Wir halten den Gesetzesentwurf für verfehlt", so Unternehmenssprecher Wolfgang Fasching-Krapfenberger: Für die Zukunft des Journalismus wäre es deutlich besser, zusammen zu arbeiten, als neue Gesetze aufzustellen. Verlage hätten auch heute schon die technischen Möglichkeiten, um festzulegen wo ihre Inhalte angezeigt würden.

"Nachschärfungsbedarf"

"Nachschärfungsbedarf" sieht der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ). Er begrüßt zwar die Reform, wie es gegenüber dem KURIER hieß, dass sich die Vergütung für Zeitungsinhalte nur auf Suchmaschinen und News-Aggregatoren bezieht, geht den Verlegern nicht weit genug. Auch Medienrechtsexperten sind skeptisch. Die Abwicklung des Leistungsschutzrechtes werde in der Praxis schwer umsetzbar sein, heißt es.

Die Urheberrechtsnovelle ist nun in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer im Ministerrat und vom Parlament beschlossen werden. Am 1. Oktober soll sie dann in Kraft treten.

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