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ÖVP

"Urheberrecht darf nicht abgeschafft werden"

„Das Urheberrecht darf nicht ab- sondern muss neu geschaffen werden", sagte Karl. Neben einer Urheberrechtsnovelle müsse es auch zu einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema „geistiges Eigentum“ kommen. Sie blies damit ins gleiche Horn wie ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf und Kultursprecherin Silvia Fuhrmann. „Bei den Nutzern ist das Bewusstsein darüber sehr gering ausgeprägt, wer produziert und was dieser für Rechte hat“, vielmehr sei der freie Zugriff auf alles und zu jeder Zeit „eine Art Religion, die bei vielen als einzig sinnmachende gilt“, meinte Kopf. Der ÖVP sei es ein Anliegen, den Schutz des geistigen Eigentums und dessen Produktion und Vermarktung zu gewährleisten, betonte der Klubobmann.

Für Festplattenabgabe
Karl äußerte sich außerdem positiv zur sogenannten Festplattenabgabe, also einer gesetzlich implementierten Urheberrechtsabgabe auf Festplatten, sehr zur Freude von Gerhard Ruiss, dem Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren. Positiv stehe sie auch einem Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage gegenüber, so Karl.

Verleger wollen Leistungsschutzrecht
Für die Einführung dieses Leistungsschutzrechtes sprach sich auch Hermann Petz, Vorstandsvorsitzender der Moser Holding, aus. Der Verleger beklagte grundsätzlich den „Verlust des Respekts vor fremden Rechten, vor fremdem Eigentum im World Wide Web“, der vor allem durch Geschäftsmodelle verursacht werde, „die darauf beruhen, eine Plattform für Urheberrechtsverletzungen zu bieten“. So kritisierte er, dass es „schmarotzerische Angebote“ gebe, die den von den Verlagen mit teurem Geld produzierten Content einfach übernehmen oder von ihren Nutzern zur parallelen Veröffentlichung übernehmen lassen.

Petz forderte daher einen besseren Schutz der Verlage, denn nicht nur Tonträger- und Filmindustrie seien Opfer von Urheberrechtsverletzungen im Netz, sondern auch die Presseverlage seien davon betroffen. „Zeitungs- und Zeitschriftenmedienverlage brauchen daher ebenso wie Tonträgerhersteller und Filmproduzenten einen originären Schutz ihrer Leistungen“, so Petz.

"Urheberrechtsvergehen, Kinderpornos und Terrorismus ..."
Die „Freiheit des Internets“ endet für Petz dort, wo unter dem Schutzmäntelchen der Anonymität eine gewerbsmäßige Rechtsverletzung - und das ist laut Petz das „ins Netz stellen“ von fremden Filmen, Musikstücken, Texten oder Bildern - toleriert wird. Er forderte daher auch, dass Content-Aggregatoren, Hosting-Dienste oder soziale Netzwerke bei der Verfolgung des „anonymen Massendiebstahls und Massenhehlerei an geistigem Eigentum“ stärker in die Pflicht genommen werden, ähnlich wie beim Tausch von kinderpornografischem Material oder der Verbreitung terroristischer Inhalte.

Der Rechtsanwalt Nikolaus Kraft forderte mehr rechtliche Möglichkeiten, etwa um Urheberrechtsverletzer tatsächlich ausforschen und rechtlich zur Verantwortung ziehen zu können. Urheberrechte müssten zivil- und strafrechtlich durchgesetzt werden können, so Kraft.

SPÖ: "Digitale Nutzungspraktiken berücksichtigen"
Für zeitgemäße Adaptionen im Urheberrecht und Reformen, die neue Formen kultureller Praxis berücksichtigen, sprachen sich am Donnerstag die Kultur- und Justizsprecher der SPÖ, Sonja Ablinger und Hannes Jarolim, in Aussendungen aus. Es brauche eine breite Diskussion darüber, wie einerseits das Urheberrecht auch im digitalen Zeitalter seine wichtige Rolle für Kulturschaffende erfüllen könne und andererseits neue digitale Nutzungspraktiken berücksichtigt werden können, meinte Jarolim. Die SPÖ wird Ende kommender Woche ihre Positionen zum Urheberrecht zur Diskussion stellen.

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