© Gerhard Deutsch, Kurier

Reform

Urheberrecht: Nutzer müssen draussen bleiben

Man bitte um Verständnis, dass man wegen der ohnedies zu erwartenden hohen Anzahl von Teilnehmern den Teilnehmerkreis für die Besprechung am 11.12. nicht weiter ausbauen könne, heißt es in einem Schreiben des Justizministeriums an den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und den Verein der Internet-Benutzer Österreichs.

Die beiden Gruppen hatten gefordert, an den Beratungen zur Urheberrechtsreform teilnehmen zu können. Sie befürchten, dass Nutzerinteressen bei der Urheberrechtsreform unter den Tisch fallen könnten. Ein ausgewogenes und faires Urheberrecht könne nur im konstruktiven Dialog mit allen Interessensgruppen erreicht werden, heißt es in einer Aussendung von vibe.at: "Wir bedauern dass sich das offizielle Österreich diesem Dialog derzeit noch verschließt."

Bei den Beratungen im Justizministerium sind laut einer vergangene Woche versandten Einladungsliste (PDF)neben Vertretern des Bundeskanzleramts und betroffener Ministerien unter anderem insgesamt sieben Verwertungsgesellschaften sowie Vertreter des Vereins für Anti-Piraterie und der Initiative "Kunst hat Recht" geladen. Konsumenteninteressen werden lediglich von der Arbeiterkammer vertreten.

Vorratsdaten gegen Filesharer
Auch der AK Vorrat, der für die Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" mehr als 106.000 Unterstützer sammelte, zeigt sich brüskiert. Zuletzt war etwa bei einem Hearing im Justizausschuss zu der Bürgerinitiative seitens des Justizministeriums davon die Rede, dass im Zuge der Urheberrechtsreform auch die Ausweitung der Verwendung von Vorratsdaten auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen geplant sei.

Arbeitspapier
Tatsächlich ist ein einem vergangene Woche ORF.at zugespielten Arbeitspapier (PDF), das samt Erläuterungen vom deutschen Blog netzpolitik.org zum Download bereit gestellt wurde, davon die Rede, dass Rechteinhaber künftig von Internet-Anbietern Verkehrsdaten von Nutzern beauskunftet werden müssen, die "längstens drei Monate vor der Anfrage gespeichert wurden." Damit soll es ihnen ermöglicht werden, Personen hinter IP-Adressen ausfindig zu machen, die hinter vermeintlichen Urheberrechtsvergehen stehen.

Von Vorratsdaten ist in dem Arbeitspapier zwar nicht die Rede. Dass Internet-Anbieter die Verbindungsdaten, die sie nur zu Verrechnungszwecken speichern dürfen und ansonsten als Vorratsdaten deklarieren müssen, drei Monate lang zugänglich halten, kann jedoch nicht vorausgesetzt werden. "Man hat uns die Vorratsdatenspeicherung als Anti-Terrormaßnahme verkauft. Jetzt soll die Bevölkerung flächendeckend überwacht werden, damit die Profite der Unterhaltungsindustrie geschützt werden", erklärte Thomas Lohninger vom AK Vorrat. Der AK Vorrat ruft dazu auf, Proteste gegen die geplanten Maßnahmen mit Briefen und Anrufen an Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) zu artikulieren.

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