Warum auf YouTube kein Recht auf Meinungsfreiheit herrscht
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YouTube ist kein öffentliches Forum, welches seinen Nutzern das Recht auf freie Meinungsäußerung garantieren muss. Zu diesem Schluss kommt ein Gericht in San Francisco, nachdem die Betreiber des YouTube-Accounts PragerU das Portal 2017 geklagt hatten. Sie bemängeln, dass YouTube manche ihrer Inhalte mit Altersbeschränkungen versehen hatten und zudem keine Werbungen einblendeten.
Keine Werbung in Videos
Durch den Wegfall der Werbung entgehen dem Account Monetarisierungsmöglichkeiten. PragerU hat über 2,4 Millionen Abonnenten und zählt mit über einer Milliarde Aufrufen zu einer wichtigen Plattform für rechtskonservative Kreise. Seine Inhalte, die sich bewusst auch an Jüngere richten, sind nicht unumstritten. In den Videos wird etwa der Klimawandel in Frage gestellt - was YouTube in der Vergangenheit dazu veranlasste, einen Faktencheck unter dem Video einzublenden.
In der Klage hatte sich PragerU auf die amerikanische Verfassung und das Recht auf freie Meinungsäußerung berufen. YouTube zensiere seine Inhalte und verstoße daher gegen den ersten Verfassungszusatz (First Amendment). Das Gericht wies die Argumentation zurück.
Privat, nicht öffentlich
Ungeachtet der besonderen Rolle, die YouTube als Plattform für die Öffentlichkeit aufweise, handle es sich dabei um ein privatwirtschaftliches, kein öffentliches Forum. Das Recht auf Meinungsfreiheit, das der Staat garantieren müsse, komme hier nicht zum Tragen.
Die Diskussion betrifft übrigens nicht nur konservative Kreise. So gab es in der Vergangenheit auch Beschwerden aus der LGBTQ-Community, die YouTube Diskriminierung und Zensor vorwarfen.
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